Bundestagswahl: Warum der zuständige Ausschuss den BSW-Einspruch ablehnt
IMAGO/Panama Pictures
Bei der Bundestagswahl gab es in einigen Wahllokalen Zählfehler zu Ungunsten des BSW. Dass die Wahl deshalb neu ausgezählt wird, gilt jedoch als unwahrscheinlich.
Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags wird in seiner Sitzung am heutigen Donnerstag voraussichtlich die Einsprüche der Partei BSW (Bündnis Sahra Wagenknecht) gegen das Ergebnis der Bundestagswahl ablehnen. Das geht aus dem 46-seitigen Entwurf für die Beschlussempfehlung hervor, den „table.media“ veröffentlicht hat. Das BSW habe keinen Anspruch auf eine Neuauszählung der Bundestagswahl.
BSW geht von zahlreichen Zählfehlern bei der Bundestagswahl aus
Bei der Bundestagswahl im Februar 2025 erzielte das BSW 4,981 Prozent der Stimmen und scheiterte denkbar knapp an der Fünf-Prozent-Hürde. Letztlich fehlten nur 9529 Stimmen für den Einzug in den Bundestag. Ein folgenschweres Scheitern: Nur weil das BSW nicht in den Bundestag einzog, haben CDU/CSU und SPD gemeinsam eine Mehrheit.
Seitdem fordert das BSW eine Neuauszählung der Stimmen und erhob Einspruch gegen die Feststellung des Wahlergebnisses. Die Partei hat die Erwartung, bei einer Neuauszählung doch über die Fünf-Prozent-Hürde zu kommen. Zum einen gebe es bei Wahlen immer Zählfehler, es sei aber auch plausibel, dass es besonders viele Zählfehler zulasten des BSW gab. So hätten Wahlhelfer teilweise BSW-Stimmen der rechten Kleinpartei „Bündnis Deutschland“ zugeordnet, die auf dem Stimmzettel direkt darüber stand.
Wahlprüfungsausschuss sieht keine substanziellen Hinweise auf mandatsrelevante Fehler
Der Wahlprüfungsausschuss will den Einspruch nun aber ablehnen. Die Abgeordneten erinnern daran, dass ein knappes Wahlergebnis allein noch keinen Anspruch auf eine Nachzählung gibt. Erforderlich seien vielmehr konkrete Hinweise auf mandatsrelevante Wahlfehler. Solche substanziellen Hinweise seien dem BSW nicht gelungen, heißt es im geleakten Beschluss-Entwurf.
Laut Ausschuss genüge der Hinweis auf bereits korrigierte Wahlfehler nicht. Zwar zeigte sich in den Tagen nach der Wahl, dass es tatsächlich viele Zähl- und übertragungsfehler zulasten des BSW gab, die aber vor Ort gleich korrigiert wurden, weshalb die Zahl der fehlenden BSW-Stimmen von ursprünglich über 13.000 auf rund 9.500 sank. Daraus könne aber nicht zwingend geschlossen, werden, so der Ausschuss, dass es im (korrigierten) amtlichen Endergebnis ähnliche noch unentdeckte Fehler gebe.
So war in einem Wahlkreis in Chemnitz festgestellt worden, dass ein Wahlhelfer Stimmzettel-Stapel vertauscht hatte. Das BSW schrieb, es sei „völlig lebensfremd und extrem unwahrscheinlich“, dass dieser Fehler nur in Chemnitz passiert sei. Doch der Ausschuss hielt dagegen, das BSW habe bisher keinen zweiten Fall vorlegen können. Vermutungen „ins Blaue hinein“ genügten nicht.
BSW will vor das Bundesverfassungsgericht ziehen
Viele vermeintlichen Wahlfehler konnten aber auch als Missverständnisse aufgeklärt werden. So hatten sich in verschiedenen Stimmbezirken BSW-Wähler*innen beschwert, dass ihre Stimmen offensichtlich nicht gezählt worden waren, weil für die Partei in diesem Stimmbezirk null Stimmen vermerkt waren. Allerdings stellte sich dann oft heraus, dass diese BSW-Anhänger*innen per Briefwahl gewählt hatten und deshalb separat gezählt wurden.
Über den BSW-Einspruch will der Wahlprüfungsauschuss des Bundestags offiziell am heutigen Donnerstag entscheiden. Die Empfehlung des Ausschusses muss dann noch im Plenum des Bundestags bestätigt werden. Anschließend will das BSW sofort Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen. Bis zu einer Karlsruher Entscheidung werden dann einige weitere Monate vergehen.
BSW scheiterte bereits mehrfach in Karlsruhe
Das BSW hat aber auch wenig Anlass für Optimismus, dass das Bundesverfassungsgericht zu seinen Gunsten intervenieren wird. Schon direkt nach der Bundestagswahl hatte die Partei einen Eilantrag auf Neuauszählung der Stimmen gestellt, der aber mit einem Verweis auf das (im Grundgesetz geregelte) übliche Verfahren abgelehnt wurde: Erst muss der Bundestag das Wahlergebnis prüfen, dann erst ist das Verfassungsgericht am Zug.
Im Mai lehnte Karlsruhe zwei weitere Klagen des BSW als unzulässig ab. Unter anderem hatte die Partei ihre Rechte verletzt gesehen, weil es keinen gesetzlichen Anspruch auf Neuauszählung bei besonders knappen Wahlergebnissen gibt. Die Richter*innen machten die Partei darauf aufmerksam, dass der Gesetzgeber im Wahlrecht einen großen Gestaltungsspielraum hat.
Auch sonst gibt es bisher keinerlei Hinweise, dass das Bundesverfassungsgericht eine Neuauszählung der Bundestagswahl anordnen könnte. An dieser Front muss sich die Bundesregierung wohl wenig Sorgen machen.
auf das Ergebnis ankommt, und das stimmt. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg oder- wie andere sage: wer etwas will, findet auch eine Begründung. Ich jedenfalls finde es gut, dass an dieser Front nun endlich Ruhe herrscht
Die Neuauszählung ist notwendig und längst überfällig, denn es darf keine Zweifel an der Legitimität des Bundestasges und der Regierung geben. Es zwingt sich mir der Eindruck auf, daß die Neuauszählung verhindert wird um Hinterbänklern aller anderen Parteien ihre Sitze und Pfründe zu sichern.
Der demokratischen Tradirion der SPD steht das jetzige Geeiere sehr schlecht an - wieder geht Glaubwürdigkeit flöten - natürlich hängen da auch ein paar Ministersessel etc. dran.
Nicht nur Sahra Wagenknecht, auch ander Persönlichkeiten des BSW, bringen Logik und fundierte Bewertungen des Weltgeschehens in die Politik, so wie das früher mal die Sozialdemokratie machte. Wollen da einige viele nicht in den Spiegelsehen ?
Deßhalb in Namen der Demokratie: Neuauszählung !!!!!
wichtig ist, dass wir am Ruder sind und dies auch bleiben. Es muss demokratisch aussehen- darum geht es. Die permanente Auszählung bringt nicht die Ruhe, die wir brauchen
Das BVerfG hatte zur CSU 5 % Klage aus 2024 in seiner Begründung ausgeführt, dass zur Fraktionsbildung mindestens 31 Mandate bei 630 Bundestagsabgeordneten erforderlich sind, damit eine ordnungsgemäße Arbeitsweise der Bundestagsverwaltung gewährleistet ist. Nun bildet die 5 Prozent Grenze beim letzten Mandat aber immer nur einen Bruchteil eines Abgeordneten ab und da es weder halbe noch viertel Abgeordnete geben kann wird aufgerundet. 4,981 % BSW von 630 Bundestagsmandaten ergibt 31,38 Mandate. Ups hat Frau Dr. Wagenknecht etwa doch ein Anrecht auf Einzug mit einer Fraktion in den Bundestag? An den Mandaten zur Fraktionsbildung soll es nicht fehlen und das letzte Wort hat wohl das BVerfG. Der Wahlprüfungsausschuss hatte gar keine Prüfungen etwa zu ungültigen oder vertauschten Stimmen veranlasst sondern benötigte, außer sich von den Landeswahlleitern berichten lassen, seit dem Wahltag bis heute fast 10 Monate. Da ist selbst das langsamste Finanzamt in Deutschland schneller.
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Warum konnte das Problem nicht von Anfang an vernünftig angegangen werden?
Dabei gibt es eine ganz einfache Methode, mit der man den Fehler hätte herausfinden können.
Der Vorwurf war doch, dass Stimmen verwechselt wurden. Also hätte man nur nachsehen müssen, in welchen Wahlräumen dieses Bündnis XY so viel Stimmen hat wie sonst BSW und gleichzeitig BSW so viel Stimmen hat wie sonst dieses Bündnis XY, also knapp über Null. Einfacher geht es nicht. Also, wurde das geprüft und wenn ja, mit welchem Ausgang?
Das alles hätte man innerhalb von 2 Tagen machen können. Die Verzögerung von über einem halben Jahr zeigt ganz klar, dass es einem nicht um ein richtig ausgezähltes Wahlergebnis ging, sondern die Fixierung des aktuellen Zustands.
Nach meiner Einschätzung wird auch das BVG zu keinem anderen Urteil kommen, weil dann der Bundestag und alles Entscheidungen rückabgewickelt werden müsste.
Warum konnte das Problem nicht von Anfang an vernünftig angegangen werden?
Dabei gibt es eine ganz einfache Methode, mit der man den Fehler hätte herausfinden können.
Der Vorwurf war doch, dass Stimmen verwechselt wurden. Also hätte man nur nachsehen müssen, in welchen Wahlräumen dieses Bündnis XY so viel Stimmen hat wie sonst BSW und gleichzeitig BSW so viel Stimmen hat wie sonst dieses Bündnis XY, also knapp über Null. Einfacher geht es nicht. Also, wurde das geprüft und wenn ja, mit welchem Ausgang?
Das alles hätte man innerhalb von 2 Tagen machen können. Die Verzögerung von über einem halben Jahr zeigt ganz klar, dass es einem nicht um ein richtig ausgezähltes Wahlergebnis ging, sondern die Fixierung des aktuellen Zustands.
Nach meiner Einschätzung wird auch das BVG zu keinem anderen Urteil kommen, weil dann der Bundestag und alles Entscheidungen rückabgewickelt werden müsste.
Ich meine, dass ganze System Wahlprüfungsausschuss gehört auf den Prüfstand! Zumal das ganze Konstrukt aus den Anfängen der Demokratie in Deutschland stammt und wir eigentlich über die Kaiserzeit hinaus sein sollten. Und wenn das Verfassungsgericht letztendlich dem BSW zustimmt ist der Schaden groß.
Der Artikel geht an den tatsächlichen Gründen ziemlich vorbei.
Frage: Warum der zuständige Ausschuss den BSW-Einspruch ablehnt
Antwort: Weil der Wahlausschuss von den Parteien kontrolliert wird, die die Wahl gewonnen haben – und genau diese hätten bei einer Neuwahl etwas zu verlieren. Für mich ist das ein Konstrukt, das mit echter rechtsstaatlicher Unabhängigkeit kaum etwas zu tun hat und eher das mangelnde Demokratieverständnis der Beteiligten offenlegt, die sich sonst so gerne als Demokraten bezeichnen.