Elektronische Patientenakte wird Pflicht: Was Versicherte wissen sollten
Ab dem 1. Oktober wird die elektronische Patientenakte verpflichtend für Krankenhäuser, Arztpraxen und Apotheken. Was bedeutet dieser Schritt konkret? Antworten auf die wichtigsten Fragen.
IMAGO/Zoonar
Blutdruckmessung beim Arzt: Solche Daten landen künftig in der elektronischen Patientenakte.
Die elektronische Patientenakte (ePA) geht in eine neue Phase. Ab Oktober sind Krankenhäuser, Arztpraxen und andere medizinische Einrichtungen dazu verpflichtet, sie einzusetzen. Eingeführt wurde die ePA weitaus früher, nämlich zum 15. Januar 2025.
Bis Mitte Februar stellten die Krankenkassen allen Versicherten eine elektronische Patientenakte zur Verfügung, die nicht widersprochen hatten. Parallel begann die Testphase in den Modellregionen Hamburg und Umland, Franken sowie in Teilen von Nordrhein-Westfalen. Seit dem 29. April kann die ePA für alle bundesweit genutzt werden.
Was genau ändert sich zum 1. Oktober?
Ab diesem Stichtag sind Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken verpflichtet, die elektronische Patientenakte zu nutzen. Ärzt*innen müssen wichtige Befunde und Behandlungsdaten in die E-Akten eintragen, damit sie stets für weitere Behandlungen zur Verfügung stehen. Dazu gehören Arztbriefe, Befundberichte, Laborwerte und elektronische Arztbriefe.
Wie bedeutsam ist dieser Schritt?
Aus Sicht des SPD-Bundestagsabgeordneten Matthias Mieves ist die verpflichtende Nutzung der elektronischen Patientenakte ein Meilenstein. Der Gesundheitspolitiker sieht darin die „Kernvoraussetzung, um sie dauerhaft in der Regelversorgung zu etablieren und damit unser Ziel zu erreichen: eine sicherere, effizientere und zugleich sozialere Gesundheitsversorgung für alle Patientinnen und Patienten“, wie er dem „vorwärts“ sagte.
Welche Änderungen müssen Versicherte vornehmen?
Versicherte müssen gar nichts tun. Für sie bleibt die Nutzung der elektronischen Patientenakte freiwillig. Wenn Sie eine solche haben und nicht widersprochen haben, obliegt es allein medizinischen Einrichtungen, bestimmte Daten dort einzustellen. Ihre Akte können Patient*innen aber auch selbst individuell befüllen und verwalten.
Wie gut sind Arztpraxen und Apotheken auf die elektronische Patientenakte vorbereitet?
Wenige Tage vor dem Start musste ein Teil der Arztpraxen auf erforderliche Softwaremodule warten. Laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) waren Ende September etwa 80 Prozent der Praxen mit einem solchen Modul ausgerüstet. KBV-Vorstandsmitglied Sibylle Steiner sagte, die KBV sehe dies „sehr kritisch“. Einige Anbieter von Praxisverwaltungssystemen hätten angekündigt, das erforderliche Modul im vierten Quartal nachzuliefern. Für Apotheken wurde die Quote der umstellungsbereiten Standorte zuletzt mit 90 Prozent angegeben.
Und die Kliniken?
Auch in vielen Krankenhäusern hakt es bei der Umstellung. Laut einer Befragung unter 382 Kliniken gehen 58 Prozent davon aus, dass die elektronische Patientenakte erst im Laufe des nächsten Jahres flächendeckend einsetzbar sein wird. Das teilte die Deutsche Krankenhausgesellschaft Anfang September mit. Schon während der Pilotphase im vergangenen Frühjahr sei klar geworden, dass die Einführung nicht mit einem einfachen Software-Update getan sei. Die Voraussetzungen seien komplexer und nicht mit kleineren Einrichtungen wie Praxen vergleichbar.
Was passiert mit Einrichtungen, die nicht mitziehen?
Wer die ePA nicht ordnungsgemäß nutzt, riskiert ab März 2026 Sanktionen. Insbesondere, wenn die technischen Voraussetzungen erfüllt sind, dies aber nicht umgesetzt wird. In der Regel ist eine pauschale Kürzung der Vergütung um ein Prozent des monatlichen Honorars vorgesehen. Bis Ende dieses Jahres gilt eine Ausnahmeregelung, wonach Sanktionen für Praxen ausgesetzt wurden.
Wie intensiv wird die ePA bereits genutzt?
Laut der Nationalen Agentur für Digitale Medizin (gematik) wurden in der vergangenen Woche etwa zwölf Millionen Aufrufe von Medikationslisten gezählt. Knapp zwei Millionen Dokumente seien hoch- und mehr als 900.000 Dokumente heruntergeladen worden. Seit Start der ePA im Januar seien insgesamt 22 Millionen Dokumente in Patientenakten hochgeladen worden. Zusammen mit E-Rezept-Daten hätten sich bis dahin etwa 700 Millionen Datensätze in den Patientenakten der Versicherten befunden. In Deutschland waren Anfang des Jahres rund 74,5 Millionen Menschen gesetzlich krankenversichert.
Welche Verbesserungen soll die ePA bringen?
Nach Auffassung des Bundesgesundheitsministeriums wird die ePA den Versorgungsalltag für Patient*innen und Leistungserbringer*innen erleichtern. Durch die digitalen Medikationsliste sollen ungewollte Wechselwirkungen von Arzneimitteln besser erkannt und vermieden werden. Zudem werden Ärztinnen und Ärzte im Behandlungsprozess unterstützt. Die ePA soll künftig durch strukturierte medizinische Inhalte ergänzt werden, welche den Versorgungsalltag unterstützen, wie beispielsweise der digital gestützte Medikationsprozesses oder die elektronische Patientenkurzakte.
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