Parteileben

Zum Leben zu wenig

von ohne Autor · 27. Januar 2009
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Der Gesetzgeber habe nicht ausreichend begründet, warum Kinder bis 14 Jahre lediglich 60 Prozent der Hartz-IV-Leistung für alleinstehende Erwachsene bekommen, erklärten die Richter des obersten deutschen Sozialgerichts. Die Beschränkung auf einen Satz von derzeit 211 Euro (60 Prozent des Regelsatzes) sei willkürlich. Grundsätzliche Zweifel an der Regelleistung meldeten die Kasseler Richter nicht an.

Geklagt hatten eine Familie aus Dortmund sowie aus dem Landkreis Lindau am Bodensee mit jeweils zwei Kindern. Sie hatten geltend gemacht, dass das Existenzminimum ihres Nachwuchses nicht gedeckt sei. Kinder bis 14 Jahre erhalten derzeit 60, Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren 80 Prozent (281 Euro) des Regelsatzes in Höhe von 351 Euro. Hinzu kommen Leistungen für Unterkunft und Heizung. Nach Angabe der Bundesagentur für Arbeit sind in Deutschland mehr als eine Million Kinder bis 15 Jahre auf Geld vom Staat angewiesen.

Mehr Geld ab 1. Juli

Als Bestätigung ihrer Politik bewerteten die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Andrea Nahles, sowie die zuständige Berichterstatterin, Gabriele Hiller-Ohm das Urteil. Das Sozialgeld für Kinder müsse stärker nach dem Lebensalter unterschieden werden. "Im Konjunkturpaket II ist vorgesehen, die Regelsätze für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren zum 1. Juli auf 70 Prozent des Eckregelsatzes zu erhöhen", kündigten die Sozialpolitikerinnen an.

Auch Brandenburgs Sozialministerin Dagmar Ziegler begrüßte die Entscheidung des Bundessozialgerichts. Damit sei nun klargestellt, dass der tatsächliche Bedarf von Kindern ermittelt und der Regelleistung zu Grunde gelegt werden müsse, sagte Ziegler. Sie verwies darauf, dass diese Auffassung des Gerichts einer jahrelangen Forderung der Sozialminister der Länder entspreche.

Bereits am Montag hatte das Landessozialgericht (LSG) in Hessen bekannt gegeben, dass es die Hartz-IV-Leistungen für Kinder und Familien insgesamt für unzureichend hält. Nach einem vom LSG eingeholten Gutachten für das Bundesverfassungsgericht müssten die Leistungen für Kinder um die Hälfte und die für Jugendliche um 20 Prozent höher liegen. Das LSG kritisiert, dass die Leistungen für Familien von denen für Alleinstehende abgeleitet wurden. Familien hätten jedoch ein anderes Konsumverhalten.

Quellen: Berliner Zeitung, www.spiegel.de, www.spdfraktion.de

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