Parteileben

Dörmann: "Keine Ausweitung der Sperren auf andere Inhalte."

von Karsten Wenzlaff · 20. Juni 2009
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Vorwärts.de: Bedauern Sie, dass der Antrag von Björn Böhning und anderen auf dem Bundesparteitag nicht diskutiert wurde, weil dies die Debatte sachlicher gestaltet hätte? Der Antrag war ja weitergehender als der letztlich beschlossene Antrag des Parteivorstands.

Martin Dörmann: Die Antragssteller wollten, dass es auf gar keinen Fall ein Gesetz gibt, und das ist ein wesentlicher Unterschied zum Beschluss des Parteivorstands. Auf einem Parteitag, bei dem es darum ging, das Regierungsprogramm zu verabschieden, hätte eine solche Grundsatzdiskussion schon den zeitlichen Rahmen gesprengt.

Die Kritik die aufkam, dass dort keine breite Debatte geführt wurde, berücksichtigt nicht, dass auch andere wichtige Themen nicht tiefer behandelt werden konnten, weil es eben ein spezieller Parteitag war. Das bedeutet ja nicht, dass wir uns nicht der Diskussion stellen. Im Gegenteil. Dies tun wir seit Wochen, auch in zahlreichen Gesprächen mit Vertretern aus der Netz-Community.

Welche Punkte aus dem Beschluss des Parteivorstands konnten in den Verhandlungen mit der CDU zum Gesetz gegen Kinderpornographie durchgesetzt werden?

Wir haben alle vier zentralen Punkte des Parteivorstandsbeschluss durchgesetzt.

Erstens das Prinzip "Löschen vor Sperren". Das BKA wird verpflichtet, erst dann kinderpornographische Seiten zu sperren, wenn alle zulässigen und sinnvollen Maßnahmen, die auf eine Löschung hinführen könnten, nicht erfolgreich sind.

Zweitens haben wir die Kontrolle der BKA-Liste durch ein unabhängiges Gremium durchgesetzt. Die Kontrolle kann bei Bedarf jederzeit, also auch täglich, erfolgen. Zudem kann der Verwaltungsrechtsweg beschritten werden.

Drittens haben wir umfangreiche datenschutzrechtliche Bestimmungen eingezogen. Es werden keinerlei Nutzerdaten oder personenbezogene Daten bei den Internet-Providern gespeichert. Selbst die bei der Umleitung auf die Stoppmeldung theoretisch anfallenden IP-Adressen dürfen weder zur Strafverfolgung verwendet noch gespeichert werden.

Viertens konnte erst ganz zum Schluss gegen die Union durchgesetzt werden, dass die Internet-Sperren in einem Spezialgesetz verabschiedet werden, das eindeutig nur auf Kinderpornographie zugeschnitten ist. Die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche mit Hilfe der neuen Infrastruktur wird dabei ausgeschlossen. Und wir haben das Gesetz bis Ende 2012 befristet. Es läuft also automatisch aus. Umfassender kann man gesetzlich nicht regeln, dass es keine Ausweitung auf andere Inhalte oder Zwecke gibt.

Welche Rolle hat die öffentliche Diskussion in den Beratungen gespielt, zum Beispiel die Online-Petition beim Bundestag mit mehr als 130.000 Unterstützern?

Ursula von der Leyen hatte ursprünglich vor, Kinderpornographie nur über Verträge zwischen dem BKA und den Internet-Providern zu bekämpfen. Wir haben das für sehr problematisch gehalten, weil es so keinen festgeschriebenen Grundrechtschutz und keine Kontrolle der BKA-Liste gegeben hätte. So etwas kann nur auf der Grundlage eines Gesetzes erfolgen.

Der von der Union dann auf Druck vorgelegte Gesetzesentwurf war aber in vielen Fällen völlig unzureichend. An vielen Stellen gab es kontroverse Punkte zwischen Union und SPD. Bis zuletzt war beispielsweise umstritten, ob es ein Spezialgesetz geben soll, was die SPD stets gefordert hat. Die Diskussion in der Öffentlichkeit und die Online-Petition haben erheblich dazu beigetragen, dass wir eine starke Verhandlungsposition hatten. Und wir haben noch während des Gesetzgebungsverfahrens Teile der Forderungen aus der Netz-Community mit aufgenommen, etwa das Prinzip "Löschen vor Sperren".

Sie haben in Interviews Zweifel angemeldet, ob die Verträge zwischen BKA und Internet-Providern ohne Gesetz rechtstaatlich gewesen wären. Wären diese Verträge nicht auch ohne Gesetz für ungültig erklärt worden?

Ich habe große Bedenken, dass diese Verträge rechtmäßig sind. Aber bis es zu einer Entscheidung kommt, möglicherweise vor dem Bundesverfassungsgericht, wäre erhebliche Zeit verstrichen. Die Politik hätte es sich nicht leisten können, in einem solch sensiblen Bereich zuzulassen, dass Verträge im Vollzug sind, ohne ausreichender Grundrechtschutz zu gewährleisten.

Letztendlich hat das Bundesinnenministerium, vertreten durch das BKA, die Verträge abgeschlossen. Wir hätten es in der Koalition es nicht verhindern können, dass diese Verträge abgeschlossen werden. Wir konnten nur durchsetzen, dass es eine gesetzliche Regelung gibt.

Es gibt die Kritik, dass das die Gewaltenteilung unterläuft, da es keine richterliche Prüfung der Listen gibt, bevor diese zur Sperrung von Internetseiten verwendet werden.

Selbstverständlich gibt es eine richterliche Überprüfung. Es steht ausdrücklich im Gesetz, dass der juristische Weg über das Verwaltungsgericht jederzeit möglich ist.

Gewaltenteilung bedeutet, dass ein Richter erst dann prüft, wenn es Zweifeln am Handeln der Verwaltung gibt. Das ist bei dem Gesetzesentwurf in zweierlei Hinsicht möglich: zum einen durch den Verwaltungsrechtsweg, zum anderen zusätzlich durch die Kontrolle durch ein unabhängiges Gremium. Das Gremium besteht aus fünf Experten mit mehrheitlich der Befähigung zum Richteramt. Das ist also eine quasi-richterliche Prüfung, die hier dem Rechtsweg vorgeschaltet wird.

Wir haben das Gesetz an einer Stelle noch verschärft, dadurch, dass sogar jeden Tag die Liste vom BKA aktualisiert werden muss. Die Praxis muss erweisen, ob es sinnvoll und notwendig ist, dass auch das Gremium die Liste täglich komplett kontrolliert. Das Gremium hat aber täglich Zugriff auf die Liste und könnte folglich auch täglich korrigieren. Wenn also die Internet-Community den Hinweis gibt, dass falsche Seiten gelistet werden, kann das Kontrollgremium sehr schnell regieren.

Der Datenschutzbeauftragte hat Zweifel geäußert, dass er überhaupt zuständig ist. Wie schnell kann das Kontrollgremium eingerichtet werden?

Zur Zuständigkeit: Der Datenschutzbeauftragte ist für die Informationsfreiheit zuständig und darum geht es bei der Kontrolle der BKA-Listen. Wenn das Kontrollgremium beim Innenministerium angesiedelt worden wäre, hätte es sicherlich einen größeren Sturm der Entrüstung gegeben. Ich habe jedenfalls bislang keinen besseren Vorschlag gehört. Und natürlich kann der Gesetzgeber dem Beauftragten eine neue Aufgabe zuweisen. Er soll übrigens nicht selbst die Listen prüfen, sondern nur das Gremium berufen.

Das Gesetz soll im August in Kraft reden. Wir müssen allerdings noch die Sitzung des Bundesrats abwarten. Ich denke nicht, dass es Einspruch geben wird, da wir die wesentlichen Bedenken des Bundesrats aufgegriffen haben. Ich erwarte dann, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte unverzüglich das Kontrollgremium einsetzt. So kann parallel mit der Erstellung der Listen auch das Kontrollgremium arbeiten.

Wird das Kontrollgremium auch sicherstellen, dass Verkehrsdaten von Internetnutzern nicht strafrechtlich verwendet und keine persönlichen Daten gesammelt werden?

Da muss man unterscheiden: Der Datenschutzbeauftragte ist dafür zuständig, dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei Behörden des Bundes eingehalten werden. Das Expertengremium ist für die Kontrolle der BKA-Listen zuständig.

Die Internet-Sperren sind technisch leicht zu umgehen. Sind sie Ihrer Meinung nach trotzdem sinnvoll?

Zunächst will ich nochmals auf unser Prinzip "Löschen vor Sperren" hinweisen. Aber auch Sperren machen durchaus Sinn. Nicht alle werden sie umgehen. Ich möchte zudem auf die Medienexpertin Frau Dr. Kuhnen verweisen, die ein bemerkenswert kenntnisreiches und differenziertes Buch zum Thema "Kinderpornografie im Internet" geschrieben hat, das ich jedem zur Lektüre empfehlen kann. In unserer Bundestagsanhörung hat sie bestätigt, dass wir mit solchen Warnhinweisen durchaus einen Teil der pädophil veranlagten Menschen noch erreichen können. Wir signalisieren: die Gesellschaft nimmt es nicht kommentarlos hin, wenn Du solche Inhalte konsumierst.

In den Medien wird geäußert, dass die öffentliche Kritik Teil eines Generationenkonflikts ist, und es wird geäußert, dass hier Abgeordnete über Angelegenheiten des Internets entscheiden, von dem sie zum Teil wenig verstehen würden. Sehen Sie das auch so?

Ich glaube, im Internet herrscht zum Teil sicherlich eine eigene Kultur, die auch mit der Generationenfrage zu tun hat. Das Internet gehört aber weder einer "Netz-Community", noch ist es ein rechtsfreier Raum. Auch insofern gibt es eine Verantwortung des Gesetzgebers.

Unsere Aufgabe als Parlamentarier ist es, möglichst viele Argumente und Informationen aufzunehmen, auch aus der Community. Am Ende müssen wir dann unterschiedliche Argumente abwägen und wenn sinnvoll zusammenführen. All dies haben wir meiner Meinung getan. Wir haben heute eine viel bessere Lage für die Freiheitsrechte der Internetnutzer, als wenn es das Gesetz nicht gäbe.

Ich appelliere an die Internet-Community, ihre Interessen auch weiterhin einzubringen. Wir müssen den Dialog fortsetzen. Aber wenn man sich dem Dialog stellt, sollte man am Ende auch kompromissbereit sein und zumindest die Motive und begründete Argumente anderer anerkennen.

Vielen Dank für das Gespräch.

Martin Dörmann, medienpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion und Berichterstatter für das Zugangserschwerungsgesetz im Wirtschaftsausschuss.

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Autor*in
Karsten Wenzlaff

war Online-Redakteur bei vorwaerts.de und Social-Media-Manager im vorwärts-Verlag.

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