Carsten Schneider: Wegen Corona bald auch digitale Kandidatenaufstellung möglich
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Der Bundestag hat beschlossen, dass die Durchführung von Wahlversammlungen und Vertreterversammlungen angesichts der Corona-Pandemie "teilweise unmöglich ist". Was soll mit diesem Schritt erreicht werden?
Die geltenden Wahlrechtsgrundsätze und existierenden technischen Möglichkeiten lassen derzeit rein virtuelle Aufstellungsversammlungen nicht zu. Wir haben daher aufgrund der Infektionslage im letzten Oktober das Wahlgesetz geändert, so dass diese Möglichkeiten erlaubt werden können, wenn es eine bestimmte Notlage gibt und Aufstellungsversammlungen nicht mehr überall möglich sind. Nur durch diese Feststellung des Deutschen Bundestages, die erfolgt ist, wird es dem Bundesinnenminister erlaubt, eine Rechtsverordnung zu erlassen, wonach von den geltenden Regelungen für Nominierungsverfahren unter Beachtung der Wahlrechtsgrundsätze abgewichen werden kann.
Wie geht das Verfahren in Regierung und Parlament jetzt weiter?
Seit dem Beschluss in der letzten Woche ist es dem Bundesinnenminister möglich, eine Rechtsverordnung zur Regelung der Nominierungsverfahren für die Bundestagswahl in der jetzigen Pandemielage zu erarbeiten. Dies wird im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat nun getan. Die Verordnung kann aber erst in Kraft treten, wenn der Bundestag zugestimmt hat. Diesen doppelten Parlamentsvorbehalt haben wir in das Gesetz hineinverhandelt, um die Rechte des Parlaments zu wahren. Wir gehen davon aus, dass wir in der nächsten Sitzungswoche einen solchen Verordnungsentwurf im Bundestag beraten und dann auch beschließen werden. Dann wird die Rechtsverordnung ausgefertigt, verkündet und kann dann in Kraft treten.
Was bedeutet der Beschluss konkret für die Mitglieder und Gliederungen der Partei?
Das kommt darauf an, welche Möglichkeiten die Rechtsverordnung zulassen wird. Grundsätzlich wünsche ich mir, dass möglichst viele Nominierungsversammlungen physisch tatsächlich stattfinden können. Denn die Aufstellung der Kandidaten zur Bundestagswahl ist für die Wählerinnen und Wähler aber natürlich auch für unsere Mitglieder ein sehr wichtiger demokratischer Prozess. Der Beschluss und die Rechtsverordnung werden Möglichkeiten eröffnen, dass diese Versammlungen virtuell, oder teilweise virtuell oder auch schriftlich stattfinden können. Wichtig ist nur, dass die endgültige Abstimmung über die KandidatInnen und die Landeslisten per Brief- oder Urnenwahl stattfinden müssen. Das ist anders nicht möglich.
Ab wann soll das Ganze in Kraft treten?
Wenn der Bundestag die Rechtsverordnung beschließen sollte, wird das Ministerium diese ausfertigen, dann wird sie wenige Tage später verkündet und einen Tag später in Kraft treten. Ich gehe von Anfang Februar aus.
Warum wird die Kandidatenaufstellung digital möglich, nicht aber die Kandidatenwahl, für die weiterhin Brief- oder Urnenwahl vorgeschrieben ist?
Das liegt an den verfassungsrechtlich vorgegebenen Wahlrechtsgrundsätzen der Freiheit, Gleichheit und Öffentlichkeit der Wahl. Diese gelten für alle Wahlvorgänge die Bundestagswahl betreffend, nicht nur diese selbst. Die Schlussabstimmung muss durch Brief- und / oder Urnenwahl erfolgen, damit die Wahlschritte auch nachvollzogen und im Nachhinein auch öffentlich überprüft werden können.