Wohnungssuche: Mietwucher braucht endlich wirksame Strafen
IMAGO/Herrmann Agenturfotografie
Wer einen Mietvertrag mit überteuerter Miete unterzeichnet, steckt häufig in einer Zwangslage. Dies vor Gericht nachzuweisen, gelingt jedoch selten.
1200 Euro für 60 Quadratmeter. Teuer – aber in Berlin sind solche Mieten keine Ausnahme mehr. Dieses Mietenproblem hat in der Stadt zu einem Wahlergebnis geführt, das Konservative in diesem Land tief beunruhigt. Oft handelt es sich um Mietwucher, und der ist seit Jahrzehnten strafbar. Bestraft wird er aber so gut wie nie.
Das liegt daran, dass die Rechtslage so hohe Hürden vorsieht, dass Strafen kaum greifen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) nannte den zugehörigen Paragrafen zuletzt einen „zahnlosen Tiger“. Sie will ihn schärfen, dem Tiger wieder Biss verschaffen. Es wird höchste Zeit, denn der Mietwucher-Paragraf ist nicht einfach nur „zahnlos“. Er ist ein weiteres Zeichen dafür, dass das aktuelle Mietrecht die Realität verfehlt.
Mietwucher: Wann liegt er vor?
Mietwucher liegt vor, wenn die Miete die ortsüblichen Mieten um mehr als 50 Prozent übersteigt. Das kann eine Straftat darstellen, Vermieter*innen riskieren hohe Geldstrafen und bis zu drei Jahren Gefängnis. Aber schon bei Mieten, die die örtlichen Vergleichsmieten um mehr als 20 Prozent übersteigen, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, auf die Bußgelder von bis zu 50.000 Euro anfallen können.
So viel zur Theorie – in der Praxis nützen diese Regeln wenig. Denn die zu hohen Mieten allein reichen nicht, um Vermieter*innen zu bestrafen. Gerichte verlangen von Mieter*innen regelmäßig den Nachweis, dass der Vermieter ihre persönliche Notlage ausgenutzt hat, über Besichtigungen, Absagen, Daten. Das nachzuweisen gelingt so gut wie nie.
Mietwucher: Viele scheuen vor rechtlichen Schritten zurück
Viele Mieter*innen unternehmen angesichts der großen Wohnungsnot lieber gar nichts gegen hohe Mieten. Wer als Mieter seine Rechte durchsetzen will, muss nämlich gegen denjenigen vorgehen, von dem die eigene Wohnung abhängt. Da greifen viele lieber weiterhin tief in die Tasche.
Wie sehr sich diese Situation für Vermieter*innen rechnet, zeigt die Bilanz der Mietpreisprüfstelle, die der Berliner Senat im vergangenen Jahr eingerichtet hat. Von insgesamt 480 geprüften Fällen bis zum Sommer dieses Jahres gab es in mehr als 200 einen Mietwucher-Verdacht. Vor Gericht landet davon fast nichts. Das Amtsgericht Tiergarten hat in diesem Jahr nur zweimal Bußgelder wegen überhöhter Mieten verhängt. Es waren die ersten Verfahren dieser Art seit Jahren.
Nachweispflicht bei Mietwucher streichen
Doch gerade diese Urteile sind bemerkenswert: Das Amtsgericht Tiergarten stellte erstmals fest, dass die allgemeine Wohnungsknappheit ausreicht, wenn es darum geht, Mietwucher nachzuweisen. Genau dort sollte die Reform des Wucherparagrafen, die Hubig angehen will, ansetzen. Wenn Wucherpreise marktüblich sind, ist die Wohnungssuche an sich schon eine Zwangssituation, die nicht mehr individuell, sondern allgemeingültig ist. Das weiß jeder, der in Großstädten schon einmal nach Wohnungen gesucht. Auch der Staat sollte es anerkennen.
Service-Hinweis:
Hier geht es zur Seite der Mietpreisprüfstelle Berlin, die eine Erstberatung bei Verdacht auf eine überhöhte Miete anbietet: berlin.de