Meinung

Wahlrecht zur Bundestagswahl: Wie wäre es mal mit drei Stimmen?

28. Oktober 2026 18:34:23
Wer künftig Kanzler*in wird, entscheiden Wähler*innen bisher nur indirekt. Unser Gastautor Christoph Beeck hat einen Vorschlag: Eine neue Wahlrechtsreform mit drei Stimmen könnte das ändern – und zugleich für mehr Parität im Bundestag sorgen. 
Ein Pfeil weist den Weg in Richtung Wahlraum.

Mit einer dritten Stimme würde das Wahlrecht einfacher und gerechter, meint Christoph Beeck.

CDU und CSU wollen eine Reform der Wahlrechtsreform erreichen. Die SPD sollte die Chance ergreifen, nicht nur für den Koalitionsfrieden, sondern auch um selbst einen Vorschlag zu machen.

Das deutsche Wahlrecht, die personalisierte Verhältniswahl, hat in den Jahrzehnten der alten Bundesrepublik mit den zwei in Konkurrenz zueinander stehenden großen Volksparteien und ihren kleinen Koalitionspartnern zwar gut funktioniert, eigentlich aber hat es nie wirklich zum politischen System Deutschlands gepasst.

Die politische Ordnung unseres Landes zeichnen zwei Dinge aus: Wir leben in einer Kanzlerdemokratie, so will es das Grundgesetz, und in einer Koalitionsdemokratie, so wollen es die Parteienpräferenzen und Wahlergebnisse. 

Der Bundeskanzler (oder die Bundeskanzlerin) bestimmt die Richtlinien der Politik, Gesetzesvorhaben kommen in der Regel aus dem Kabinett, nicht aus dem Bundestag.

Wahlrecht: Zeit für die Kanzlerstimme

In fast 80 Jahren Bundesrepublik hat nie eine Partei alleine regiert, immer wurden Koalitionen gebildet, um deren Zusammensetzung es nicht erst in jüngster Zeit parteiinterne und öffentliche Debatten gab. Warben früher kleine Parteien oft noch damit, dass sie einen beliebten Kanzler auch nach der Wahl weiter stützen wollten, so werden heute alle Optionen offen gelassen. 

Allerdings haben die Wähler*innen seit jeher nur einen sehr indirekten Einfluss auf die Frage, wer Kanzler*in wird, nämlich nur durch die Wahl der jeweiligen Partei, und gar keinen Einfluss auf die Koalitionsfrage. Besser wäre es aber, wenn auch Wähler*innen kleiner Parteien eine Kanzlerpräferenz ausdrücken könnten, um so ihren Abgeordneten ein Votum für die Koalitionsbildung mitgeben zu können.

Außerdem wäre es richtig, wenn sie sich entscheiden könnten, ob sie „alles auf eine Karte setzen wollen“ oder zwei mögliche Koalitionsparteien unterstützen und so ihre gewünschte Koalition wahrscheinlicher machen wollen. 

Drei Stimmen: Warum das zu mehr Parität führen würde

Daher sollte der Bundestag ein grundlegend neues Wahlrecht beschließen, das zur Wirklichkeit der deutschen Demokratie passt (und nebenbei das leidige aktuelle Streitthema um die hinten runterfallenden Wahlkreissieger*innen abräumt). 

Im neuen Wahlrecht könnten alle Wahlberechtigten drei Stimmen haben. Mit jeder Stimme wird gleichzeitig genau eine Person mit ihrer Partei gewählt. Landeslisten gibt es nicht mehr.

In jedem Wahlkreis können die Parteien zwei Kandidierende aufstellen, diese müssten unterschiedliche Geschlechter haben, um die Gleichstellung zu fördern. In der ersten Spalte auf dem Stimmzettel stünden dann alle örtlichen Kandidatinnen, in der zweiten Spalte alle Kandidaten.

Es bräuchte keine Landeslisten mehr

In der dritten Spalte steht der Spitzenkandidat oder die Spitzenkandidatin der Partei, diese*r ist in jedem Wahlkreis gleich. Die Wählenden können nun entscheiden, ob sie alle Stimmen einer Partei geben, einer kleinen Partei zwei Stimmen und einer großen die Spitzenkandidatenstimme oder vielleicht sogar zwei kleine Koalitionspartner für ihren Kanzlerfavoriten auswählen möchten. Denkbar wäre, dass Parteien, die in keinem Wahlkreis miteinander konkurrieren, eine gemeinsame Spitzenkandidatin aufstellen, das würde CDU und CSU eine tiefere Verbindung ermöglichen. 

Die Verteilung der Mandate erfolgt weiterhin nach Bundesländern, um eine möglichst gleichmäßige Vertretung des ganzen Bundesgebiets im Parlament zu erreichen. In jedem Bundesland werden zunächst alle Stimmen für die Kandidierenden jeder Partei addiert, daraus ergibt sich die Zahl der ihr zustehenden Sitze (sofern sie bundesweit die Fünf-Prozent-Hürde erreicht hat, ggf. zusammen im Spitzenkandidaten-Verbund). 

Diese Sitze werden nun nach den höchsten absoluten Stimmzahlen verteilt auf die Kandidierenden aus den Wahlkreisen. Das würde auch ohne verfassungsrechtlich strittige Paritätsregeln den Frauenanteil unter den Abgeordneten in Richtung 50 Prozent anheben. In aller Regel dürfte zudem herauskommen, dass alle Wahlkreise durch mindestens eine*n örtlichen*n Abgeordnete*n im Parlament vertreten sind. 

Reform: Wieso sie das Wahlrecht würde einfacher machen würde

Das neue Wahlrecht wäre für die Wahlberechtigten einfacher als heute. Ob zwei oder drei Stimmen vergeben werden, macht in der praktischen Ausführung keinen Unterschied, eine Stimme pro Spalte auf dem Stimmzettel ist einfach zu verstehen, es drohen keine höheren Ungültigkeitsquoten. Die heute für viele komplizierte Frage, was genau Erst- und Zweitstimme bewirken, fällt weg, denn alle drei Stimmen haben denselben Einfluss auf die Mandatsverteilung und damit auf die Stärke der Fraktionen. 

Mit der Spitzenkandidatenstimme könnte das Volk zudem eine*n Kanzler*in erkennbar abwählen. Damit würde Deutschland auch ohne Mehrheitswahlrecht der Idee Karl Poppers folgen, dass das entscheidende Merkmal einer Demokratie die Möglichkeit sei, die Regierung unblutig durch Wahlen austauschen zu können. Denn Wahlen müssen die Aussicht bieten, dass sich anschließend wirklich etwas ändert, dass es demokratische Alternativen gibt, auf die das Wahlvolk Einfluss nehmen kann.

Autor*in
Christoph Beeck

Christoph Beeck studierte Wirtschaft, Politik und Geschichte in Kiel, arbeitete für mehrere Bundestagsabgeordnete und ist seit 2018 SPD-Ortsvereinsvorsitzender. 

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