Letzte Generation: Warum das Abhören des Pressetelefons illegal ist
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Schon lange vor den Durchsuchungen bei Mitgliedern der Letzten Generation (LG) im Mai ließ das Bayerische Landeskriminalamt Telefonanschlüsse überwachen, inklusive dem Pressetelefon der Gruppe. Das war zumindest teilweise illegal und zeigt, mit welcher Brachialität die bayerische Justiz vorgeht.
Mobiltelefone und Pressetelefon überwacht
Es ging um zwölf private Mobiltelefone und um das Pressetelefon der Letzten Generationen, einem Berliner Festnetzanschluss. Das Amtsgericht München hat die Aktion vorab abgesegnet und mindestens einmal verlängert, so die Süddeutsche Zeitung. Die Anschlüsse wurden vom 13. Oktober bis zum 26. April überwacht, vielleicht auch noch heute. Die Überwachung ist Teil des Ermittlungsverfahrens gegen die LG-Mitglieder als „kriminelle Vereinigung“. Dabei wollen die Ermittler*innen vor allem die Finanzierung der Gruppe unterbinden. Im Mai wurden bereits die LG-Spendenkonten als „Tatmittel“ beschlagnahmt.
Weil das Amtsgericht München immer wieder die „konspirative“ Struktur der LG betont, mag es noch vertretbar sein, die Mobiltelefone wichtiger Aktivist*innen zu überwachen, um zum Beispiel herauszufinden, wer die bisher unbekannten Mitglieder des LG-„Kernteams“ sind, das die strategischen Entscheidungen trifft. Beim Verdacht auf Bildung einer kriminellen Vereinigung ist so etwas möglich, bei bloßen Straßenblockaden nicht.
Auch Journalist*innen betroffen
Wie aber sieht es mit der Überwachung des Pressetelefons der Letzten Generation aus? Hier sind ja unweigerlich auch völlig unbeteiligte Journalist*innen betroffen. Laut Strafprozessordnung ist deshalb die Verhältnismäßigkeit besonders streng zu prüfen. Sie ist zwar angesichts der oft brachialen Rhetorik der Letzten Generation („maximale Störung der öffentlichen Ordnung“) nicht von vornherein zu verneinen. Doch das Abhören des Pressetelefons macht selbst nach der impliziten Logik der Ermittler*innen keinen Sinn. Eine konspirative Gruppe teilt ihre internen Drahtzieher*innen ganz sicher nicht der Presse mit. Das Abhören des Pressetelefons war also abwegig und daher unverhältnismäßig und illegal.