Für die SPD ist es ein Sieg. Für Union und FDP eine Niederlage. Die hatten im Jahr 2000 mit Hilfe einer Änderung des hessischen Privatrundfunkgesetzes die bestehenden geringfügigen
Rundfunkbeteiligungen von Unternehmen mit SPD-Beteiligung verboten. Am Mittwoch entschied das Bundesverfassungsgericht in Hessen, dass Parteien an privaten Rundfunksendern beteiligt sein dürfen.
Mit ihren Unternehmensbeteiligungen wolle die SPD auch in Zukunft verantwortungsvoll umgehen, erklärte SPD-Schaftmeisterin Barbara Hendricks: "Wir wollen weder verdeckte Parteizeitungen, noch
einen verdeckten Parteirundfunk, sondern - so wie bislang - unseren Beitrag für eine vielfältige Medienlandschaft in Deutschland leisten", fügte sie hinzu.
hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.