Wort gehalten: Wie die Ampel-Koalition die Demokratie stärkt
imago images/Emmanuele Contini
Die Deutschen behandeln ihre Demokratie manchmal so, als hätten sie noch eine zweite im Schrank. Diese Mahnung des früheren SPD-Vorsitzenden Franz Müntefering, die er vor einigen Jahren aussprach, ist heute berechtigter und drängender denn je. Das zeigt nicht zuletzt das Allzeithoch der AfD in den Umfragen, trotz immer weiter fortschreitender und erkennbarer Radikalisierung der Rechtsaußenpartei.
Dass der größte Feind der Demokratie rechts steht, war für die Ampel schon lange vor dem aktuellen Umfragehoch der AfD klar. Nicht zuletzt die Anschläge in Halle 2019 und in Hanau 2020 zeigten die tödliche Gefahr. Um die bedrohte freiheitliche Grundordnung zu schützen und zu stärken, hat die Ampel das Demokratiefördergesetz durchgesetzt. Dadurch gibt es nun erstmals eine gesetzliche Grundlage, um das Engagement aus der Zivilgesellschaft für die Demokratie dauerhaft zu fördern.
Gegen alle Formen des Extremismus
Das Ziel ist die Prävention aller Formen des Extremismus. Das Gesetz sorgt dafür, dass die Arbeit von zivilgesellschaftlichen Vereinen, Verbänden und Projekten langfristig abgesichert und wissenschaftlich begleitet werden kann. Das ist eine wichtige Nachricht für viele Vereine und Verbände, die sich für die Demokratie und ein gutes Miteinander einsetzen. Einen Anspruch auf Förderung begründet das Gesetz nicht, es ermöglicht aber geförderten Projekten, verlässlicher und langfristiger zu planen.
Bisher konnte der Bund Projekte für Demokratie und gegen Extremismus nur für eine begrenzte Zeit fördern, da es keine gesetzliche Grundlage für eine längerfristige Förderung gab. Das Demokratiefördergesetz schafft nun erstmals einen gesetzlichen Auftrag des Bundes zur Förderung und Stärkung der Demokratie. Und auch finanziell geht es voran: Standen 2016 für die beiden größten Bundesprogramme 62,5 Millionen Euro bereit, sollen es im nächsten Jahr 212 Millionen Euro sein.
Dauerhafte Verkleinerung des Bundestages
Die Demokratie stärken soll auch die von den Ampel-Koalition durchgesetzte Verkleinerung des Bundestages. Nachdem über eine Reform des Wahlrechts jahrelang nur debattiert wurde, aber nichts geschah, gibt es nun eine durchgreifende Reform. Danach wird die Zahl der Abgeordneten verbindlich festgelegt. Statt aktuell 736 wird der Bundestag künftig nur noch 630 Mitglieder haben. Diese Zahl bleibt fest, unabhängig vom jeweiligen Wahlergebnis.
Erreicht hat die Koalition das dadurch, dass es künftig keine Überhangmandate mehr geben wird und damit auch keine Ausgleichsmandate. Diese hatten in den vergangenen 20 Jahren dafür gesorgt, dass der Bundestag immer größer wurde. In der aktuellen Legislaturperiode vergrößerte sich das Parlament so um 138 Überhang- und Ausgleichsmandate. Das gefährdete mittlerweile seine Arbeitsfähigkeit, so die Überzeugung der Koalition.
Alle Parteien werden gleich behandelt
Die Ampel löst mit ihrer Reform die Probleme des alten Wahlrechts, und zwar dauerhaft. Das neue Wahlrecht ist einfacher und gerechter: Es betrifft im Ergebnis alle Fraktionen des Bundestages gleich, niemand wird bevorzugt oder benachteiligt. Das war nur möglich, weil die Koalitionsfraktionen nicht auf den eigenen Vorteil geschaut haben – sondern darauf, was für die Bürger*innen nachvollziehbar und für alle Parteien gerecht ist.
16 Jahre lang war es mit CDU/CSU in der Bundesregierung nicht gelungen, die Zahl der Bundestagsmandate zu reduzieren. Im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien wurden deshalb die Änderung des Wahlrechts und die Verkleinerung des Bundestages festgeschrieben. Dies wurde genau so umgesetzt. So zeigt sich das Ampel-Bündnis erneut als Motor der Veränderung und des Fortschritts.
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