„Wir müssen bei der weiteren Aufklärung auf allen Ebenen koordiniert vorgehen“
Die Arbeit des NSU-Untersuchungsausschusses in Baden-Württemberg befindet sich auf der Zielgeraden. Wie zufrieden sind Sie mit dem Erreichten?
Wenn man die drei für uns wichtigsten Fragestellungen herausnimmt, die teilweise auch eine bundesweite Bedeutung haben, kann man festhalten, dass wir zu all jenen Komplexen umfassende Antworten haben geben können. Die Fragen, soweit sie sich auf den Umgang mit den in Baden-Württemberg vorhandenen Ku-Klux-Klan-Strukturen gestellt haben, konnten wir umfassend beantworten. Wir haben etwa beleuchtet, wie viele baden-württembergische Polizeibeamte zeitweise Mitglied dieses rassistischen Geheimbundes waren und wie problematisch der Umgang mit dieser Erkenntnis bei den Dienstvorgesetzten bis hinauf in die Spitze des damaligen Innenministeriums war. Weiterhin konnten wir wichtige neue Ansatzpunkte für die Verflechtungen seitens des Ku-Klux-Klans zu anderen Rechtsextremen aufzeigen.
Wie fällt Ihr Fazit zum Fall Florian Heilig und zum Mord und zum versuchten Mord an den beiden baden-württembergischen Polizeibeamten auf der Theresienwiese in Heilbronn aus?
Im Fall des im September 2013 in Stuttgart in seinem Auto verbrannten Aussteigers aus der rechtsextremen Szene, Florian Heilig, haben wir keine Anhaltspunkte gefunden, die gegen eine Selbsttötung sprechen. Es stand die Frage im Raum, ob Florian Heilig ermordet wurde und es dabei eine Verbindung zu seiner Zeugenaussage gegenüber dem Landeskriminalamt gibt, die an dem Tag stattfinden sollte, als sich das Geschehen ereignete. Florian Heilig soll zuvor geäußert haben, er wisse, wer für den Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter verantwortlich ist. Auch dafür konnten wir keinerlei Beweise finden.
Mit Blick auf die Tat am 25. April 2007 auf der Theresienwiese in Heilbronn konnten wir keine Anhaltspunkte dafür finden, die uns zur Auffassung haben gelangen lassen, dass es sich bei den beiden Tätern nicht um Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt handelt. Die Vermutung, dass in die Tat darüber hinaus noch Helfer involviert waren, liegt natürlich nichts desto trotz nahe. Beweise dafür konnten wir aber im Rahmen unserer Arbeit nicht erbringen. Auch haben wir trotz intensiver Nachforschungen und umfassender Zeugenbefragungen keine Anhaltpunkte dafür gefunden, dass die beiden Opfer gezielt ausgewählt wurden oder gar bei ihnen selbst Bezüge zur rechten Szene existierten.
Dennoch empfehlen Sie dem neuen Landtag einen weiteren Untersuchungsausschuss einzurichten. Wo gibt es Ihrer Ansicht nach noch zu klärende Fragen?
Vor allem ist es notwendig, nochmals die rechtsextremen Netzwerke und Strukturen in Baden-Württemberg und in andere Bundesländer hinein, intensiv zu beleuchten. Dafür hat unserem Ausschuss wegen des Endes dieser Legislaturperiode die Zeit nicht mehr gereicht. Es ist insbesondere zu klären, inwieweit der „Nationalsozialistische Untergrund“ Bezüge nach Baden-Württemberg hatte, ob es möglicherweise bis heute unbekannte Unterstützer gibt oder ob es Verbindungen zu Rockergruppen und damit verbundener Organisierter Kriminalität gab.
Probleme bereitet hat Ihnen im Verlauf der Ausschussarbeit die Zusammenarbeit mit dem Bund. Wo sehen Sie in dieser Hinsicht Verbesserungsbedarf?
Dies betrifft insbesondere den so genannten „Corelli“-Bericht, den das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestags hat anfertigen lassen. Der verstorbene V-Mann des Bundesamtes für Verfassungsschutz Thomas Richter alias „Corelli“ ist unter anderem deshalb für uns von enormer Bedeutung, weil er Mitglied des Ku-Klux-Klan in Baden-Württemberg war. Wir als Ausschuss haben aus rechtlichen Gründen aber nur Informationen aus dem öffentlichen Teil dieses Berichts erhalten, nicht jedoch aus dem wesentlich umfassenderen nicht öffentlichen Teil. Das entsprechende Gesetz soll nun wohl dahingehend geändert werden, damit in Zukunft auch Untersuchungsausschüsse der Länder Einblick in derlei gewonnene Informationen bekommen können. Das ist auch dringend notwendig, denn für die Öffentlichkeit ist es natürlich nicht nachvollziehbar, dass wir als Untersuchungsausschüsse den Vorwurf erheben, Sicherheitsbehörden auf Bundes- und Landesebene würden schlecht zusammenarbeiten und gleichzeitig nun bei der Aufklärungsarbeit dasselbe passiert.
Wie bewerten Sie die Zusammenarbeit mit den Landesbehörden in Baden-Württemberg?
Mit Blick auf Aktenlieferungen verlief die Zusammenarbeit mit dem Innenministerium, dem Landesamt für Verfassungsschutz und den Polizeibehörden weitestgehend problemlos. Konflikte gab es im Kontext eines eingeleiteten Ermittlungsverfahrens gegen einen Hinweisgeber unseres Ausschusses. Ein Polizist hatte sich an mich als den Ausschussvorsitzenden gewandt. Aufgrund dieses Schreibens, das wohl Unmut erregt hatte, ist gegen den Beamten ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden, das mittlerweile eingestellt ist. Wir haben daraufhin deutlich gemacht, dass es nicht hinnehmbar ist, aus der Verletzung der Ausschussvertraulichkeit gewonnene Erkenntnisse für derlei zu verwenden. Von Bekanntwerden des Vorfalls an haben wir Regierungsvertreter bei ähnlichen, an den Untersuchungsausschuss gerichteten Zuschriften immer ausgeschlossen. Als Konsequenz muss dahingehend sicherlich unser Untersuchungsausschussgesetz geändert werden.
Wie hat sich der Austausch mit den Untersuchungsausschüssen anderer Länder gestaltet?
Der gegenseitige Austausch von Protokollen mit den anderen Untersuchungsausschüssen ist in jedem Fall gewährleistet. Ich hatte zudem bereits im Sommer angeregt, gemeinsame Koordinierungsgespräche mit allen NSU-Untersuchungsausschüssen, die derzeit tätig sind, zu führen. Das sollten wir zeitnah umsetzen. Wir müssen bei der weiteren Aufklärung auf allen Ebenen koordiniert vorgehen. Die aufgrund mangelnder Abstimmung entstandenen Fehler der Nachrichtendienste und Ermittler dürfen sich nicht wiederholen.
Inwiefern hat sich dieser Untersuchungsausschuss von anderen, die Sie in der Vergangenheit bereits geleitet haben oder deren Mitglied Sie waren, unterschieden?
Ich muss allen vier beteiligten Parteien ein großes Lob aussprechen. Wir haben hervorragend zusammengearbeitet und es gab nicht, wie meist in Untersuchungsausschüssen, parteipolitische Manöver. Wir haben bis auf einen Beweisbeschluss alle einstimmig verabschiedet, das spricht für das hohe gesellschaftliche Verantwortungsgefühl in Bezug auf dieses Thema bei allen Abgeordneten und Mitarbeitern. Dies gilt auch für den Abschlussbericht, den wir mit einem gemeinsamen Ergebnis und mit gemeinsamen Handlungsempfehlungen beschließen wollen. Ohne diese parteiübergreifende Einigkeit wäre es ohnehin nicht möglich gewesen, in der Kürze der Zeit diese Vielzahl an Sitzungen zu machen und eine derlei große Anzahl von Zeugen innerhalb nur eines Jahres zu hören.
Welche Momente im Untersuchungsausschuss waren für Sie besonders eindrücklich?
In negativer Weise bleibt mir sicherlich in Erinnerung, dass ein von uns befragter Staatsschützer das Zeigen des Hitler-Grußes von Rechtsradikalen vor einer Hakenkreuzfahne als mehr oder weniger dummen Scherz von Betrunkenen abgetan hat. Gleiches gilt, als wir einen Kriminalhauptkommissar danach fragten, welche Gegenstände im Zimmer von Florian Heilig auf rechtes Gedankengut hingewiesen haben und dieser darauf antwortete, dass weiter nichts auffällig war und lediglich ein Zettel mit einem Spruch von Rudolf Hess an der Wand hing. Der Umstand, warum im Fall der ermordeten Polizistin Michèle Kiesewetter deren privater E-Mailaccount nicht ausgewertet wurde, erschließt sich mir nicht mit der Aussage des Staatsanwaltes, dass die Mailadresse schließlich niemanden bekannt gewesen ist und der E-Mailanbieter in den USA die Daten ohnehin nicht herausgegeben hätte. Das mag im Ergebnis zwar alles richtig sein, aber man muss wenigstens den Versuch unternehmen, dies auszuermitteln. Auf der anderen Seite gab es auch ganz hervorragend ausermittelte Tatkomplexe, bei denen jedem kleinsten Hinweis nachgegangen wurde und jede Hypothese bis ins Detail geprüft wurde.