Wer entscheidet über die Höhe des Mindestlohns?
Die Hauptaufgabe der neu gegründeten Mindestlohn-Kommission wird es sein, über die Anpassung der Höhe des Mindestlohns zu entscheiden. Ihr frisch gewählter Vorsitzender Henning Voscherau möchte vernünftige Vorschläge mit wissenschaftlichem Sachverstand und fachlicher Neutralität erarbeiten, erklärte er am Freitag in den Räumen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Berlin, die künftig als Geschäfts- und Informationsstelle für die Kommission zur Verfügung stehen wird.
Kommission arbeitet unabhängig
Dabei werde er die Entscheidung über die Höhe nicht treffen, stellte der ehemalige Bürgermeister Hamburgs klar. Er sei Vorsitzender, nicht Chef. Getroffen würden die Entscheidungen von sechs stimmberechtigten Vertretern der Tarifparteien, die alle fünf Jahre von den Spitzenverbänden der Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorgeschlagen werden. Ihnen stehen zwei wissenschaftliche Berater zur Seite. Je nach aktueller Einkommens- und Tarifentwicklung sollen sie alle zwei Jahre ein Anheben des Mindestlohns überprüfen. Der erste Vorschlag sei zum 30. Juni 2016 geplant, um zu Beginn des Jahres 2017 in Kraft zu treten. Voscherau betonte, dass die Kommission weisungsfrei arbeite. „Wir verbitten uns jegliche Einflussnahme.“
Besetzung stärkt die Tarifautonomie
Dass die wissenschaftlichen Vertreter kein Stimmrecht hätten so wie es in Großbritannien geregelt sei, begründete Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles mit der stärkeren Tradition der Sozialpartnerschaft in Deutschland. Sie habe bewusst auf die Stärke der Sozialpartnerschaftlichkeit gesetzt, sagte Nahles. Zudem verfügten diese über das Wissen und die Erfahrung, wie man Arbeitnehmer vor Lohndumping schütze und gleichzeitig Beschäftigung nicht gefährde. Die Tarifautonomie werde damit gestärkt, so Nahles und betonte, dass der Mindestlohn eine der größten sozialpolitischen Reformen der Nachkriegszeit sei.
hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.