Vor Einführung von Hartz IV bezogen rund 3,5 Millionen Haushalte Wohngeld. Infolge der Reform bekommen Mitglieder von Bedardsgemeinschaften sowie ALG-II-Bezieher kein Wohngeld mehr. Die
Unterkunftskosten, die sich im letzten Jahr auf rund 13 Milliarden Euro summmierten, werden nun im Rahmen der ausgezahlten Leistung berücksichtigt. Der Bund will seinen Anteil an den Wohnkosten im
nächsten Jahr von 4,4 auf 4 Milliarden Euro reduzieren.
Quelle: destatis
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