Inland

Weiter Hilfe aus einer Hand für ALG-II-Empfänger

von Stefan Grönebaum · 15. Juli 2008

Mit einer Grundgesetzänderung wollen Bund und Länder die Zusammenarbeit von Bundesagentur (BA) und Kommunen bei der Vermittlung von Langzeitarbeitslosen rechtlich absichern. Seit 2005 kooperieren BA und Kommunen in 353 sog. Arbeitsgemeinschaften. Im Dezember 2007 hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe diese sog. Argen als verfassungswidrige "Mischverwaltung" beurteilt und den Gesetzgeber aufgefordert, bis Ende 2010 Ersatz dafür zu schaffen, Während Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) dafür sog. "kooperative Jobcenter" präferierte, die auch dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund akzeptabel schienen, sprachen sich vor allem die unionsgeführten Bundesländer sowie der Deutsche Landkreistag für eine Kommunalisierung der Vermittlungstätigkeit aus. Das hiermit gefundene Ergebnis entspricht auch einer Forderung der Bundes-SGK, der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik e.V..

Nun einigten sich der Bundesarbeitsminister und die Ministerkollegen der Länder auf eine Verfassungsänderung und votierten gegen den Vorschlag von Scholz. Unter Federführung des schleswig-holsteinischen Arbeitsministers Uwe Döring (SPD) hatte eine Länderarbeitsgruppe ein alternatives Modell entwickelt, auf dessen Grundlage nun neue Gesetze erarbeitet werden sollen. Olaf Scholz sprach von einem "großen Durchbruch" und will bereits Ende der Sommerpause Gesetzentwürfe vorlegen, damit das Gesetzgebungsverfahren bis Ende des Jahres abgeschlossen werden kann. Für die Verfassungsänderung reichen die Mehrheiten von SPD und Union nicht aus, aber die grüne Arbeitsmarktexpertin Brigitte Pothmer kündigte bereits Unterstützung der Grünen "mit aller Kraft" an.

Damit könnten die Langzeitarbeitslosen weiter aus einer Hand betreut werden, lobte NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU) die Einigung. Zuletzt hatten Fachleute, aber auch BA-Chef Frank Weise, die Vermittlung in den Argen scharf kritisiert. Für Scholz\' Verzicht auf die kooperativen Jobcenter zahlte auch die Union einen Preis: Sie verzichtete auf eine Ausweitung der Optionslösung ( nur 69 Optionskommunen vermitteln mindestens bis 2013 Langzeitarbeitslose weiter in eigener Regie) und akzeptierte die Einrichtung einer neuen Bund-Länder-Behörde, die künftig als Dienstherr der Jobcenter fungieren soll. Derzeit erhalten bundesweit jährlich rd. 7 Millionen Menschenca. 50 Milliarden Euro Leistungen zur Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch II - vulgo Hartz IV .

Quelle: die tageszeitung , Frankfurter Allgemeine Zeitung, Handelsblatt, Süddeutsche Zeitung vom 15. Juli, www.bundes-sgk.de

Autor*in
Stefan Grönebaum

war von 1994 bis 1998 Büroleiter und Persönlicher Referent des SPD-Fraktionsvorsitzenden Rüdiger Fikentscher.

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