Verfassungsgericht bestätigt Mehrheit für Regierung Albig
Das Landesverfassungsgericht in Schleswig hat am Freitag entschieden, dass die Befreiung des Südschleswigschen Wählerverbandes (SSW) von der Fünf-Prozent-Hürde verfassungsgemäß ist. Das Urteil war mit Spannung erwartet worden. Denn ohne die Mandate des SSW hätte die Regierung von Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) ihre Mehrheit im Landtag verloren.
Seit 1955 ist der SSW von der Fünf-Prozent-Hürde bei Landtagswahlen befreit. Denn die Partei repräsentiert die dänische Minderheit in dem Bundesland. Diese wird durch die Landesverfassung unter einen besonderen Schutz gestellt.
Genau dagegen hatten Mitglieder der Jungen Union geklagt. Unter anderem begründeten sie dies damit, dass der SSW landesweit antrete und ihr Programm sich nicht auf Themen der Minderheit beschränke. Sie sei daher nicht mehr als Partei der Minderheit anzusehen. Zudem verletze die Sonderregel für den SSW den Grundsatz, dass bei einer Wahl jede Stimme gleich viel wert sein soll.
Die Richter des Landesverfassungsgerichts wiesen die Klage zurück und bestätigten den Status des SSW als Minderheitenpartei. Personell wie programmatisch sei die Partei von der dänischen Minderheit geprägt, begründeten sie das Urteil. Inhaltlich dürfe der SSW sich nicht nur auf Minderheitenthemen beschränken. Denn jede Partei habe die Aufgabe, ihren Wählern eine „umfassende politische Teilhabe“ zu ermöglichen.
Die Prinzipien der Wahlgleichheit und des Minderheitenschutzes müssten gegeneinander abgewogen werden, heißt es in der Urteilsbegründung weiter. Die Richter beurteilten die Befreiung des SSW von der Fünf-Prozent-Hürde als verhältnismäßig.
Damit kann die Koalition aus SPD, Grünen und SSW fortgeführt werden, die im Landtag über eine knappe Mehrheit von einer Stimme verfügt. Für den Fall, dass die Richter die Sonderregelung für den SSW gekippt hätten, hatte Torsten Albig im Vorfeld des Urteils Neuwahlen angekündigt.
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arbeitet als Redakteur für die DEMO – die sozialdemokratische Fachzeitschrift für Kommunalpolitik.