Inland

Urheberrecht: Kabinett beschließt Entwurf zur Umsetzung des EU-Beschlusses

Das Bundeskabinett hat heute einen Entwurf zur Anpassung des Urheberrechts beschlossen. Die Regierung will damit die umstrittene EU-Urheberrechtsreform von 2019 umsetzen.
von Christian Rath · 3. Februar 2021
Für Plattformen wie YouTube soll der heute beschlossene Entwurf für eine Urheberrechtsreform gelten.
Für Plattformen wie YouTube soll der heute beschlossene Entwurf für eine Urheberrechtsreform gelten.

Die Kreativwirtschaft soll an den Werbeerlösen von Youtube und ähnlichen Plattformen besser beteiligt werden. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfs „zur Anpassung des Urheberrechts" an den digitalen Binnenmarkt, den das Bundeskabinett an diesem Mittwoch beschlossen hat. Die Regierung will damit die umstrittene EU-Urheberrechtsreform von 2019 umsetzen.

Internet-Angebote wie Youtube werden künftig nicht mehr als neutrale Plattformen behandelt, sondern als „Diensteanbieter". Das heißt, Youtube ist dann verpflichtet, hochgeladene Musik und Filmausschnitte zu vergüten. Die Urheber*innen, Darsteller*innen und sonstigen Rechteinhaber*innen sollen angemessen von Youtubes Werbe-Erlösen mitprofitieren. Schließlich locken ihre Inhalte erst das Publikum an, dessen Aufmerksamkeit sich dann über den Verkauf von Werbeclips versilbern lässt.

Dabei sind die Interessen der Musik- und der Filmwirtschaft durchaus unterschiedlich. Musikfirmen freuen sich, wenn ihre Hits auch bei Youtube rauf und runter gespielt werden. Die allermeiste Musik bei Youtube ist heute schon lizensiert. Das heißt: Youtube zahlt dafür heute schon an die Gema, die die Komponist*innen vertritt, und an die Plattenfirmen, die die Einnahmen dann mit den Musiker*innen teilen.

Bagatell-Grenze für Nutzer*innen

Dagegen legt die Filmwirtschaft auf exklusive Vermarktung über Kinos und Streamingdienste wert. Sie will verhindern, dass die teure Ware gleichzeitig umsonst bei Youtube zu sehen ist. Vor allem hier werden – wie auch bisher schon – Upload-Filter zum Einsatz kommen. Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte zwar ursprünglich versprochen, sie wolle die bei vielen Nutzer*innen verhassten Upload-Filter nach Möglichkeit vermeiden. Das ist aber kaum möglich, wenn man die Filmfirmen nicht rechtlos stellen will.

Stattdessen hat sich Lambrecht nun darauf konzentriert, auch die Rechte der nichtkommerzielen Nutzer*innen zu schützen. Soweit diese lizensiertes Material hochladen – insbesondere Musik – hat Youtube dafür ja ohnehin schon bezahlt. Aber auch bei nicht-lizensierten Inhalten, etwa Filmschnipseln, soll es künftig eine Bagatell-Grenze von 15 Sekunden geben. Bei Texten sollen 160 Zeichen frei sein. Solche Schnipsel muss jeder Filter künftig passieren lassen.


Bei größeren nicht-lizensierten Inhalten kommt es darauf an, was der oder die Nutzer*in damit macht. Wenn er sie für ein Zitat, eine Parodie oder eine Montage nutzt, dann ist diese kreative Bearbeitung geschützt. Der oder die Nutzer*in muss Youtube nur signalisieren (flaggen), dass es sich hier um einen erlaubten Gebrauch handelt. Auch dann muss der Filter den Upload erlauben. 

Damit dieses Flagging nicht missbraucht wird, kann allerdings ein*e Rechteinhaber*in, zum Beispiel eine Filmfirma, erzwingen, dass ein offensichtlich unerlaubter Inhalt sofort gelöscht wird. Dazu führt Lambrecht einen roten Knopf („red button") ein. Dieser rote Knopf kann zum Beispiel zum Einsatz kommen, wenn ein*e Nutzer*in mehr als die Hälfte eines Kinofilms bei Youtube hochlädt und damit erheblichen wirtschaftlichen Schaden anrichtet. Wer als Rechteinhaber*in allerdings den roten Knopf mehrfach missbraucht, um erlaubte Uploads von der Plattform löschen zu lassen, verliert dieses Blockaderecht.

Justizministerin Lambrecht glaubt, dass sie damit die Interessen von Kreativwirtschaft und privaten Nutzern gerecht austariert hat. Immerhin muss Youtube auch für die Bagatell-Uploads von nicht-lizensierten Inhalten bezahlen, ebenso für die erlaubten Nutzungen wie Parodien. Aber das ist nur konsequent, denn gerade die kreative Bearbeitung fremder Inhalte macht Youtube ja so attraktiv und schafft damit ein wertvolles Werbeumfeld.

Unklar, welch Plattformen betroffen sind

Noch unklar ist allerdings, für welche Plattformen neben Youtube das Gesetz überhaupt gelten soll. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass nur solche Upload-Plattformen in die Pflicht genommen werden, die mit Online-Anbieter*innen wie Spotify oder Netflix konkurrieren. Doch schon bei Twitter und Facebook ist dies zweifelhaft. Solche sozialen Netzwerke dienen weniger dem Upload fremder Inhalte, sondern vor allem der Präsentation des eigenen Lebens und der eigenen Meinung.

Der Gesetzentwurf wird nun vom Bundestag beraten und muss – so die EU-Vorgabe – bis spätestens Juni beschlossen sein.

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