Dass künftig für sechs Monate Verbindungsdaten gespeichert werden sollen, dagegen macht sich in der Bevölkerung Unmut breit. So kritisiert der Bundesbeauftragte für Datenschutz und
Informationsfreiheit,
Peter Schaar im Interview mit vorwaerts-online, dass das Gesetz den eigentlichen Zweck der Vorratsdatenspeicherung, nämlich die Bekämpfung
des Terrorismus und der schweren Kriminalität nicht klar definiere.
Dagegen verteidigte Brigitte Zypries das Gesetz. Die Daten würden nicht beim Staat gespeichert, erklärte sie am Freitag im
Deutschlandfunk. Sie würden bei den Telekommunikationsunternehmen gespeichert, "und im Grunde ist es
dasselbe wie das, was große Telekommunikationsanbieter wie die Telekom heute schon machen." Der Unterschied zur heutigen Praxis liege darin, dass heute nur die Daten zu Abrechnungszwecken
gespeichert würden, wenn der Kunde dies wünsche. Zypries: "Und wir sagen, künftig müssen alle diese Daten für sechs Monate erst mal gespeichert werden, ehe sie bei den
Telekommunikationsunternehmen wieder zu löschen sind. Das ist der Unterschied. Das heißt, wir haben heute nur eine willkürliche Auswahl, und künftig sind eben alle betroffen."
Reform zum Wohl der Kinder
Im Bundestag steht heute auch die Reform des Unterhaltsrechts zur Abstimmung. Kinder, erklärte die Bundesjustizministerin, seien bei der Trennung ihrer Eltern besonders schutzbedürftig
und sollen künftig beim Unterhalt an erster Stelle stehen: "Ist nicht genügend Geld vorhanden, sollen Kinder Vorrang vor allen anderen Unterhaltsberechtigten haben. Damit wird der Unterhalt
minderjähriger Kinder sehr viel häufiger auch tatsächlich geleistet werden", so
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in Berlin. Neben der Änderung der Rangfolge im Unterhaltsrecht, sieht die Reform vor, nicht verheiratete Mütter und Väter, die Kinder
betreuen, besserzustellen.
Mehr Informationen
Thomas Bibisidis:
Wenn Bürgerrechte zur Verhandlungsmasse werden
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