Inland

SPD und Union einigen sich in strittigen Punkten

von ohne Autor · 28. Februar 2008

Eine Einigung erzielte die große Koalition beim Betreuungsgeld und machte damit auch den Weg für den geplanten Ausbau von Krippenplätzen frei. Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) und Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) einigten sich auf eine Gesetzesformulierung, in der das umstrittene Betreuungsgeld zwar ab 2013 in Aussicht gestellt wird, ohne es aber endgültig festzuschreiben. Die CSU hatte darauf gedrungen, zu Hause betreute Kleinkinder nicht schlechter zu stellen als solche, die eine Kindertagesstätte besuchen.

Gemeinsam mit Ländern und Gemeinden will der Bund nun bis 2013 die Zahl der Betreuungsplätze in Krippen, Kindergärten oder bei Tagesmüttern auf 750 000 anheben. Jedem dritten Kind zwischen einem und drei Jahren soll so ein Betreuungsplatz sicher sein. Der Bund steuert dazu vier Milliarden Euro bei, ein Drittel der Gesamtkosten.

Pflegeversicherung

Nach monatelangem Streit gibt es auch bei den Pflegestützpunkten einen Durchbruch. Der Kompromiss lautet, dass die Einführung zentraler Beratungsstellen für Angehörige von Pflegebedürftigen nun den Ländern überlassen bleibt. Die SPD-Forderung nach einem Netz von bundesweit 4 000 Stützpunkten für je 20 000 Menschen ist damit an der Union gescheitert. Sie sah darin einen unnötigen Aufbau von Bürokratie. Zukünftig können Stützpunkte nur entstehen, wenn sich ein Bundesland selbst dafür entscheidet.

Mit der Einigung kann die geplante Pflegereform zum 1. Juli in Kraft treten (s. Beitrag von MdB Silvia Schmidt in DEMO 3/2008). Danach wird der Beitragssatz um 0,25 Punkte auf 1,95 Prozent bzw. 2,2 Prozent für Kinderlose steigen, um die Finanzierung der Pflegekassen bis 2014 sicherzustellen. Ferner wird es eine unbezahlte Pflegezeit von bis zu sechs Monaten, eine Erhöhung der Summen in den Pflegestufen sowie einen Ausbau der Prüfungen des Medizinischen Dienstes (MDK) geben. Eine Regelprüfung gibt es zukünftig alle drei statt alle fünf Jahre. Die Prüfergebnisse werden für jede Einrichtung veröffentlicht. Zusätzliche 200 Millionen Euro werden für die stationäre Betreuung von Demenzkranken bereitgestellt.

"Wohn-Riester"

Der Erwerb von Wohneigentum wird in die staatliche Riester-Förderung künftig einbezogen. Menschen, die mit einem Riester-Vertrag privat für ihr Alter vorsorgen, können das angesparte Geld rückwirkend zum 1. Januar komplett entnehmen und es in den Kauf einer selbst genutzten Immobilie stecken. Mit der Eigenheimrente, auch "Wohn-Riester" genannt, will der Gesetzgeber mietfreies Wohnen im Alter als Form der individuellen Altersvorsorge unterstützen. Sie ersetzt die Eigenheimzulage, die seit 2006 ausläuft.

Quellen: Süddeutsche Zeitung, Handelsblatt, Berliner Tagesspiegel, Frankfurter Rundschau, PM BMF

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