Das Gesetz, das am vergangenen Mittwoch im Bundestag verabschiedet wurde, erlaubt dem Bundeskriminalamt (BKA) erstmals nicht nur die Verfolgung einer begangenen Straftat, sondern die "Abwehr terroristischer Gefahren". Das bedeutet, dass das Bundeskriminalamt künftig bei akuter Gefahr erstmals auch heimlich private Computer durchsuchen und die Videoüberwachung von Privatwohnungen abhören darf.
Stegner: Bundesrat ist "keine Abnickmaschine"
Nachdem bei der Abstimmung im Bundestag 26 SPD-Abgeordnete gegen Neuregelungen im Anti-Terror-Kampf stimmten, drohen nun drei Bundesländer mit einem Nein bei der Abstimmung im Bundesrat. Das sei nichts Spektakuläres, erklärte der schleswig-holsteinische SPD-Chef Ralf Stegner im Interview mit dradio.de: "Ich kenne niemanden, der Fundamentalopposition angekündigt hat, sondern es geht um bestimmte Änderungen im Detail. "
Entscheidend für die SPD sei, nicht nur für innere Sicherheit zu sein, sondern auch als Partei der Bürgerrechte wahrgenommen zu werden. Und, "dass wir nicht mit einem Gesetz am Ende antreten, was in Karlsruhe beim Bundesverfassungsgericht scheitert, so Stegner.
Nachbesserungen im Detail gefordert
Der Landesvorsitzende ist jedoch sicher, dass am Ende "im Kampf gegen den Terrorismus ein Gesetz herauskommt, das sowohl für das Bundeskriminalamt das zur Verfügung stellt, was es braucht, als auch die Zuständigkeiten der Länder wahrt". Er habe immer die Meinung vertreten, dass "je härter der Eingriff ist", umso stärker müssten die rechtsstaatlichen Kriterien angelegt werden. Das sei in Eilfällen schwierig, aber nicht unmöglich. Dies sei für ihn "schon eine Einigungschance": Dafür zu sorgen, dass ein Richtervorbehalt umgesetzt werden kann.
Da auch die FDP dem BKA-Gesetz kritisch gegenüber steht, wird erwartet, dass die
vier Landesregierung mit Beteiligung der FDP im Bundesrat ebenfalls nicht zustimmen werden. Damit hat das Gesetz in der vorliegenden Fassung keine Chance.
hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.