Wie das
Finanzgericht in Hannover mitteilte, habe der Solidaritätszuschlag spätestens seit 2007
keine verfassungsrechtliche Berechtigung mehr. Als Grund gaben die Richter die Vorgabe an, dass der "Soli" nach Vorstellung des Gesetzgebers eine "Ergänzungsabgabe zur Deckung vorübergehender
Bedarfsspitzen" sei. Da mit dem Zuschlag allerdings die Kosten der deutschen Einheit finanziert werden sollen, bestehe ein langfristiger Bedarf, der mit der Erhebung einer Ergänzungsabgabe nicht
gedeckt werden könne.
Das Bundesverfassungsgericht muss nun zunächst entscheiden, ob es den Fall zu Prüfung annimmt. Sollte dies so sein, rechnen Rechtsexperten mit einem Urteil in den kommenden zwei Jahren.
Entscheidet Karlsruhe gegen den "Soli", drohen dem Bund Ausfälle von derzeit 12 Milliarden Euro pro Jahr sowie die Rückzahlung des Zuschlags für mehrere Jahre. Zurzeit beläuft sich die Abgabe auf
5,5 Prozent der Einkommen- und Körperschaftssteuer.
0
Kommentare
Noch keine Kommentare