Diese Form der Selbständigkeit beruht häufig auf der Entwicklung neuer Tätigkeitsprofile, auf persönlichen Wissensbeständen und Fertigkeiten, die vergleichsweise wenig Startkapital erfordern.
Charakteristisch für die neuen Selbständigen ist: Sie arbeiten häufig allein, als "Solo-Selbständige". In Deutschland trifft dies auf etwas die Hälfte der Selbständigen zu, in Großbritannien
sogar auf zwei Drittel. Ihre Zahl beträgt in unserem Land derzeit etwa 2 Millionen, Tendenz steigend. Außerdem wechseln sie häufig von einem Erwerbsstatus in den nächsten, sind mal selbständig, mal
angestellt, mal arbeitslos. Die Gefahr kleiner und unsteter Einkommen ist für sie größer als für abhängig Beschäftigte.
Die Absicherung sozialer Risiken wie Krankheit, Alter, Arbeitslosigkeit ist jedoch vor allem in Deutschland sehr schlecht geregelt. Während in der Mehrzahl der europäischen Länder die
Selbständigen von den sozialen Pflichtversicherungssystemen ebenso erfaßt werden, wie abhängig Beschäftigte, sind sie in Deutschland weitgehend von der gesetzlichen Sozialversicherung
ausgeschlossen. Dahinter steht die Vorstellung, dass Selbständige im Gegensatz zu abhängig Beschäftigten des kollektiven Schutzes der Solidargemeinschaft nicht bedürfen und selbst Vorsorge treffen
können. Das können die neuen Selbständigen jedoch häufig nicht.
Deshalb sollten sie in die gesetzliche Sozialversicherung einbezogen werden, mit einer erschwinglichen Beitragslast und zu lohnenswerten Konditionen. Solange am Grundsatz der paritätischen
Finanzierung durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber festgehalten wird, bleibt bei den Selbstständigen jedoch das Problem des "fehlenden" Arbeitgebers, der den hälftigen Beitragssatz entrichtet,
bestehen. Vor allem für Selbstständige mit niedrigen Einkommen führt dies zu einer erheblichen relativen Belastung. Eine Entlastung wäre prinzipiell durch eine Beteiligung der Auftraggeber (analog
zur Künstlersozialversicherung), einem Beitragserlaß, oder der Einführung eines steuerfinanzierten Freibetrags möglich. Eine Variante wäre ein Zuschuß aus Steuermitteln zu den
Sozialversicherungsbeiträgen bei kleinen Einkommen, die sich der Staat durch eine Auftraggeberabgabe von diesen rückerstatten lassen könnte.
*Karin Schulze Buschoff ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung
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