Am ersten Oktober hatte Sarrazin Details von Steuerdaten der Abgeordneten Ralf Hillenberg (SPD), Rainer Michael Lehmann (FDP) sowie des ehemaligen Abgeordneten Ulrich Brinsa (CDU) in einer
Pressemitteilung veröffentlicht. Alle drei sind bzw. waren Mitglied des Petitionsausschusses des Abgeordnetenhauses und behaupten seit einigen Wochen, von gezielten Steuerprüfungen betroffen zu
sein, die im Zusammenhang mit ihrer Ausschusstätigkeit stünden.
Sarrazin erklärte, die Veröffentlichung von "Eckdaten" aus den Steuerakten der drei Politiker und eines beteiligten Rechtsanwaltes sei "der einzige juristisch legitimierte Weg" gewesen, gegen
deren unwahre Behauptung vorzugehen, die Finanzämter hätten Abgeordnete mit Sonderprüfungen drangsaliert. Den Bruch des Steuergeheimnisses hatte sich der Senator zuvor schriftlich vom
Bundesfinanzministerium genehmigen lassen.
Aus der Welt ist der Fall durch das Scheitern des Antrags jedoch noch nicht. Der Staatsanwaltschaft Berlin liegen Strafanträge der betroffenen Politiker Lehmann und Brinsa vor, die sich gegen
Sarrazin und Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) richten. Bruch des Steuergeheimnisses und Nötigung eines Verfassungsorgans lautet der Vorwurf.
Quellen: Tagesspiegel (05./06./10./12.10.), SZ (06.10.), taz (04.10.)
0
Kommentare
Noch keine Kommentare