Saarland: Warum die SPD Rasse aus der Landesverfassung streichen will
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Bislang steht in der Landesverfassung des Saarlandes: „Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen, seiner sexuellen Identität benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Das soll sich künftig ändern, zumindest in Teilen. Denn die SPD-Alleinregierung hat kürzlich gemeinsam mit der oppositionellen CDU beschlossen, den Begriff Rasse aus dem Grundgesetz zu streichen.
Kira Braun: „Diese ,Idee der Menschenrassen' ist Unsinn“
Kira Braun, stellvertretende Vorsitzende der Landtagsfraktion, erklärte dazu in ihrer Rede: „Der Wortlaut des Artikels 12, in dem der Gleichheitsgrundsatz festgeschrieben ist, unterstellt in der jetzigen Fassung, dass es unterschiedliche menschliche ,Rassen' tatsächlich gäbe. Ich sage ganz klar: Diese ,Idee der Menschenrassen' ist Unsinn. Sie ist fachlich falsch.“ Sie finde sich jedoch hartnäckig in rassistischen Theorien und in den Köpfen zu vieler Menschen wieder.
Deswegen sagt die SPD-Landtagsabgeordnete im Gespräch mit dem „vorwärts“: „Eine solche Diskriminierung darf in der saarländischen Landesverfassung keinen Platz mehr haben.“ Auch um von Rassismus betroffene Menschen durch diesen Begriff nicht weiter zu verletzen. Auch auf Bundesebene gibt es diese Forderung mit Blick auf das Grundgesetz schon länger. Dort gab es zwar in der großen Koalition aus CDU/CSU und SPD die grundsätzliche Einigung, den Begriff „Rasse“ aus dem Grundgesetz zu streichen. Zu einer Umsetzung kam es aber aufgrund eines Streits zwischen den Parteien in der vergangenen Legislaturperiode nicht mehr.
Abschaffung steht auch auf Bundesebene im Koalitionsvertrag
Nun hat sich die Ampel-Regierung das Ziel erneut gesetzt. Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP heißt es: „Wir wollen den Gleichbehandlungsartikel des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 GG) um ein Verbot der Diskriminierung wegen sexueller Identität ergänzen und den Begriff „Rasse“ im Grundgesetz ersetzen.“ Einen konkreten Gesetzesentwurf gibt es auf Bundesebene dafür bislang jedoch noch nicht. Zuständig wäre das von Marco Buschmann (FDP) geführte Justizministerium. Debattiert wird in dem Kontext vor allem um eine geeignete Ersatzformulierung.
Im Saarland haben sich SPD und CDU in erster Lesung des Gesetzes dafür entschieden, dass künftig „aus rassistischen Gründen“ als Ersatz-Formulierung in der Landesverfassung stehen soll. Allerdings soll es dazu nach der Sommerpause noch eine Anhörung im Landtag geben, erklärt Braun. „Uns war es wichtig, dass der Schutzbereich weiterhin gilt“, sagt sie. Jedoch gebe es die Sorge, dass der Schutzbereich durch die neue Formulierung geschmälert werden könnte. Deswegen sagt Braun: „Wir verschließen uns nicht, wenn es eine bessere Formulierung gäbe.“
Nachhaltigkeit und Ehrenamt sollen auch aufgenommen werden
Der gesamte Gesetzgebungsprozess soll bis Ende des Jahres abgeschlossen sein. Im Zuge dessen soll es noch zwei weitere Änderungen an der Landesverfassung geben. In Artikel 19 der Verfassung soll der Satz „Die Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeit genießt die Förderung des Staates“ eingefügt werden. Außerdem soll in Artikel 59a der Verfassung eingefügt werden, es gehöre „zu den Aufgaben des Staates, nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit zu handeln, um die Interessen künftiger Generationen zu fahren“.
ist Redakteur des „vorwärts“. Er hat Politikwissenschaft studiert und twittert gelegentlich unter @JonasJjo