Inland

Mindestlohn zwischen politischem Wunsch und betrieblicher Wirklichkeit

von Die Redaktion · 13. November 2007
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Die wesentlichen Ergebnisse der Studie:

- Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns vernichtet keine Arbeitsplätze. In vielen Betrieben würden Mindestlöhne kaum Probleme bereiten, da sie im Rahmen üblicher anderer

Kostensteigerungen ausfallen (einen Mindestlohn von 7,50 EUR/Std. vorausgesetzt).

- Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns ist primär ein Problem für KMU in den neuen Bundesländern, insbesondere in den Grenzregionen nach Ost- und Mitteleuropa. Bei der Bestimmung der Mindestlohnhöhe sollte daher ein regionaler Lebenshaltungskostenindex Anwendung finden. Eine Differenzierung nach dem Lebenshaltungskostenindex würde dazu führen, dass Betriebe an "Hochpreisstandorten" (z. B. München) tendenziell stärker belastet werden und gleichzeitig Betriebe in ländlichen, in ostdeutschen und grenznahen Regionen tendenziell entlastet werden. Eine derartige Differenzierung wäre eine Förderung des Standorts Ostdeutschland.

- In fünf der sieben untersuchten Branchen sind Preiserhöhungen die wahrscheinlichste Reaktion, um die höheren Personalkosten zu kompensieren. Dass dieser Weg von den

Unternehmen als nahe liegend gesehen wird, ist in den Erfahrungen aus der Euro-Umstellung (insb. in Gastronomie und Bäckereihandwerk) sowie bei den jüngsten Preiserhöhungen für Lebensmittel begründet, die keine allzu großen Reaktionen der Kunden bewirkt haben.

- Die Einführung eines Mindestlohns treibt die Spezialisierung der Unternehmen voran. Um einem direkten Preisvergleich auszuweichen und die höhere Preisbereitschaft bei Kunden zu

nutzen, werden viele Betriebe versuchen, als Spezial- oder Nischenanbieter am Markt aufzutreten. Auch im Handel und in der Gastronomie kann eine Ausweichen auf höherpreisige Marktsegmente erwartet werden.

- Die Einführung von Mindestlöhnen wird vielfach zu (auch heute schon praktizierten) "innovativen" und z. T. auch illegalen Wegen führen, mögliche Kostensteigerungen auszugleichen oder zu umgehen, wie z.B. tariflich nicht vereinbarte Arbeitszeitverlängerungen, Schwarzarbeit, Einbehalt von Überstunden- und Nachtzuschlägen, Einsammeln von Trinkgeldern und deren Anrechnung als faktischer

Lohnanteil, Umgehungen sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse

Mehr zu den Ergebnissen finden Sie in der Studie "Auswirkungen eines Mindestlohns auf kleine und mittlere Unternehmen - Eine betriebswirtschaftliche Analyse nach Branchen, Betriebstypen und Standorten"

Download unter http:// library.fes.de/pdf-files/wiso/04965.pdf

Bestellung der Print-Version bei claudia.unkelbach@fes.de

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