Die Gebühr wird in unterschiedlicher Höhe bereits in zehn Bundesländern erhoben. Nach Angaben des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sehe das Konzept für ein
bundesweites Gesetz zwar weiterhin die Länderhoheit für die Erhebung solcher Gebühren vor. Ob und in welchem Umfang aber die sechs Bundesländer, die die Wasserverbraucher bisher schonen, einen
Wassercent erheben wollen, ist noch unklar.
Mit der Abgabe sollen zusätzliche umweltpolitische Ziele finanziert werden, ohne dass die Länderhaushalte dadurch belastet würden, heißt es im Papier der Umweltminister. Grundsätzlich fordert
die Energiewirtschaft zur Umsetzung der politischen Klimaschutz- und Effizienzvorgaben, dass der Verbraucher und somit der Markt über den Einsatz der unterschiedlichen Umwelt- und
Effizienztechnologien entscheiden müsse.
Quellen: www.welt.de, www.pr-inside.com, www.bdew.de
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