Die Richter sahen das Recht auf kommunale Selbstverwaltung gemäß Paragraf 72 der Landesverfassung verletzt. Wegen des engen Zusammenhangs mit der Funktionalreform, die eine
Aufgabenübertragung von der Landesebene auf die Kreise vorsieht, sei das Verwaltungsreformgesetz bis auf wenige Teile gegenstandslos, entschieden die Richter.
"Es ist sehr bedauerlich, dass die Richter sich nicht im Stande gesehen haben, die Reform juristisch mitzutragen", sagte der SPD-Landesvorsitzende Erwin Sellering nach dem Urteil. Als
damaliger Justizminister hatte er das Werk mit vorbereitet. "Die Koalitionspartner stehen jetzt vor der schwierigen Aufgabe, einen alternativen Reformvorschlag zu erarbeiten, der trotz der
negativen Vorgaben des Gerichts dennoch die dringend erforderliche Verschlankung der öffentlichen Verwaltung im Land herbeiführt", blickte er in die Zukunft.
Der Deutsche Landkreistag (DLT) hingegen begrüßte die Entscheidung der Greifswalder Richter. Sie hätten dem Selbstverwaltungsrecht der Landkreise klar den Vorrang eingeräumt, sagte
DLT-Hauptgeschäftsführer Hans-Günter Henneke.
Die Kreisgebietsreform sah vor, dass die bestehenden zwölf Landkreise aufgelöst und aus ihnen fünf Großkreise gebildet werden sollen. Die sechs kreisfreien Städte sollten zudem den Status der
Kreisfreiheit verlieren. Elf Landkreise und 24 Abgeordnete der CDU- Fraktion im Schweriner Landtag hatten gegen das im April 2006 beschlossene Verwaltungsmodernisierungsgesetz geklagt.
mit: faz.net, PM
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