Die Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Dr. Stephan Articus, und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, kritisierten, dass der Bund seine Kostenbeteiligung
an der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung mehr als halbieren will. Mittlerweile gebe es mehr als 600.000 Empfänger. Die Kosten hätten sich seit Einführung der Grundsicherung im Jahr
2003 mehr als verdoppelt und lägen nun bei fast 3 Milliarden Euro.
Der von der Regierung gebilligte Gesetzentwurf sieht vor, dass der Bund von den Mehrkosten der Grundsicherung künftig 7,1 Prozent des jeweils vorletzten Jahres trägt. "Eine Beteiligung des
Bundes in Höhe von nur noch 7 Prozent der Kosten oder 180 Millionen Euro wäre absolut inakzeptabel und würde die Kostensteigerungen bei diesem Leistungsgesetz des Bundes einseitig den Kommunen
aufbürden", so Articus und Landsberg. Derzeit zahle der Bund jährlich rund 400 Millionen Euro.
Städte und Gemeinden unterstützten daher den Vorschlag der Länder, den Bundesanteil zu dynamisieren und auf 20 Prozent der tatsächlichen Belastungen festzuschreiben. "Der Bund als Gesetzgeber
darf sich nicht aus seiner Verantwortung zurückziehen und die finanziellen Folgen der wachsenden Empfängerzahlen auf die Kommunen abwälzen", so Articus und Landsberg.
Karsten Wiedemann
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