Kinder besitzen eigene Rechte. Sie haben Anspruch auf Förderung, Bildung, Partizipation und kindgerechte Lebensverhältnisse. Nur wenn diese Rechte durchgesetzt werden, können Kinder ihre
Persönlichkeit entwickeln. Die SPD-Fraktion will genau diese Rechte im Grundgesetz festhalten.
Bisher sind Kinder nur im Rahmen der Elternrechte im Art. 6 des GG erwähnt. Die SPD-Fraktion möchte diesen Artikel ergänzen, weil sie davon ausgeht, dass Kinder sonst lediglich als Objekte
elterlicher Pflege gelten, die keinen Anspruch auf eigene Grundrechte haben. Ein weiterer Beweggrund zur Gesetzesänderung ist die Tatsache, dass Kinderrechte oft missachtet werden; alleine die
mehrfachen Fälle verwahrloster Kinder zeugen davon. Die Ergänzung des Art. 6 beinhaltet das Recht auf Entfaltung seiner Persönlichkeit und auf Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung.
Ziel ist, dass Kinder und Jugendliche als eigenständige Menschen betrachtet werden, die ihre Rechte einklagen können.
Die Forderung ist nicht neu. Bereits im Dezember 2007 schlug die SPD einen "Sieben-Punkte-Plan" vor. Die Ministerpräsidentin und die Kanzlerin haben alle Punkte akzeptiert - bis auf einen:
die Aufnahme des Kinderrechts ins Grundgesetz. Davon lässt sich die SPD jedoch nicht abschrecken: Die Diskussion über die Gesetzesänderung wird fortgesetzt.
Reine Deklaration oder praktischer Nutzen?
Auf dem Podium im Reichstag debattierten die Bundestagsabgeordneten Swen Schulz, Brigitte Zypries, Klaus Uwe Benneter und Wolfgang Thierse. Zu Beginn erklärte die Bundesjustizministerin
Brigitte Zypries, dass die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ein wichtiges Zeichen setze, aber nicht ausreiche. "Alle Akteure müssen dazu beitragen, die Situation der Kinder konkret zu
verbessern."
Die anschließende Diskussion war sehr angeregt. Einige unter den Gästen erzählten von ihren schmerzhaften Erfahrungen als Kind. Sie argumentierten auf einer persönlichen Ebene für das
Gesetz. Es gab jedoch auch die Befürchtung, dass die Verfassung überfrachtet werden könnte. Schließlich seien Kinder auch Menschen und könnten ohnehin alle Grundrechte genießen. Mehrere Personen
hielten die Verfassungsänderung für eine reine Deklaration, die keine praktischen Auswirkungen hätte. Dem widersprach Brigitte Zypries vehement. Befürworter betonten, dass das Gesetz nicht nur
eine Leitlinie, sondern ein Menschenrecht einführen würde.