Inland

Kaum Verurteilungen trotz Lustreisen

von ohne Autor · 11. März 2008

Nur in einem Fall der von der Kölner Staatsanwaltschaft bundesweit geführten Lustreise-Verfahren ist bisher ein Gerichtsurteil ergangen: Das Kölner Amtsgericht verurteilte einen ehemaligen Beigeordneten der rheinischen Stadt Frechen wegen Vorteilsnahme zu einer Geldstrafe in Höhe von 8000 Euro sowie zu einer Rückzahlung der Reisekosten von 3600 Euro.

Gegen 14 Kommunalpolitiker aus dem Oberbergischen Kreis musst die Ermittler zwischenzeitlich Anklage erheben, weil das zuständige Amtsgericht Gummersbach einer von der Staatsanwaltschaft beantragten Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflagen nicht zugestimmt hatte, weil sie die nötige Reue der Beschuldigten nicht erkennen konnten. In vier weiteren Fällen hatten sich die Angeklagten geweigert, die Kosten für ihre Vergnügungsreisen an den Veranstalter zurückzuzahlen.

In der Regel werden Verfahren in dem Lustreisen-Komplex dann eingestellt, wenn die wegen Vorteilsnahme beschuldigten Politiker und Beamten eine Geldstrafe in Höhe der Reisekosten plus zehn bis fünfzehn Prozent gezahlt hätten, sagte der Kölner Oberstaatsanwalt Günther Feld. Bei vielen der beschuldigten Politiker - darunter vier Bundestags- und sieben Landtagsabgeordnete - geht es nicht um Untreue, sondern um den Tatbestand der Vorteilsnahme.

Anfang 2006 war bekannt geworden, dass Eon-Ruhrgas und Thyssengas Lustreisen für Kommunalpolitiker bezahlt hatten. Diese waren als Informationsveranstaltungen und Seminare getarnt, hätten jedoch "Belohnungscharakter" gehabt, so die Kölner Staatsanwaltschaft.

Quellen: Süddeutsche Zeitung, www.ad-hoc-news.de

0 Kommentare
Noch keine Kommentare