Impfpflicht ab 50: So könnte der Kompromiss aussehen
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Am Donnerstag stimmt der Bundestag über die Impfpflicht gegen das Corona-Virus ab. Bislang lagen fünf Entwürfe vor – von einer Impfpflicht für alle ab 18 bis zu einer vollständigen Ablehnung. Die Befürworter*innen der Impfpflicht ab 18 haben ihren Entwurf nun zurückgezogen und am Montag eine überarbeitete Fassung vorgelegt.
Warum ziehen die Befürworter*innen der Impfpflicht ab 18 ihren bisherigen Entwurf zurück?
Zwar hat die „Gruppe Baehrens“ um die Abgeordneten von SPD, Grünen und FDP mit 237 die meisten Unterstützer*innen, doch für eine parlamentarische Mehrheit reichen deren Stimmen nicht. Um ein Gesetz zu beschließen sind 369 Stimmen notwendig. Um „die noch bestehenden unterschiedlichen Vorstellungen so zusammenzuführen, dass sich die grundsätzliche Mehrheit der Abgeordneten auch in einer tatsächlichen parlamentarischen Mehrheit bei einer Vorlage wiederfindet“, wie es die Gruppe selbst formuliert, liegt nun ein Kompromissvorschlag auf dem Tisch.
Für wen soll danach eine Impfpflicht gelten?
Die Impfung ist danach vorerst nur für Menschen ab 50 Jahren verpflichtend. Ab 1. Oktober müssen sie nachweisen, dass sie drei Impfungen gegen das Corona-Virus erhalten haben. Eine Einzelimpfung kann dabei durch eine Genesung ersetzt werden.
Was gilt für unter-50-jährige?
Sie müssen sich vorerst nicht impfen lassen, allerdings nachweisen, dass sie sich über die Impfung haben beraten lassen. Diese Beratung kann in der Arztpraxis oder im Impfzentrum erfolgen. So „können gezielt Falschinformationen widerlegt und Sorgen ausgeräumt werden“, heißt es von der „Gruppe Baehrens“.
Wie sollen Impfung oder Beratung nachgewiesen werden?
Die Nachweise sollen gegenüber der Krankenkasse erbracht und die Daten gegebenenfalls an die zuständigen Behörden weitergeitet werden, wenn ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden muss. Gleichzeitig soll auf diese Weise ein Impfregister angelegt werden.
Ist die Impfpflicht ab 18 damit endgültig vom Tisch?
Nein. Der Entwurf sieht eine regelmäßige Berichtspflicht der Bundesregierung über den Stand der Impfungen und die Entwicklung der Corona-Pandemie an den Bundestag vor. Auf Grundlage dieser Informationen soll der Bundestag dann nach der Sommerpause entscheiden, ob die Impfpflicht auf alle Volljährigen ausgeweitet wird.
Dirk Bleicker | vorwärts
ist stellvertretender Chefredakteur des vorwärts. Er betreut den Bereich Parteileben und twittert unter @kai_doering.