Heizungstausch: Für wen es einen „Klimabonus“ geben soll
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Was hat die Bundesregierung beschlossen?
Rein formal geht es um eine Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Dessen Ziel ist ein möglichst sparsamer Einsatz von Energie in Gebäuden im privaten wie im öffentlichen Bereich. Das GEG ist damit ein zentraler Baustein der sogenannten Wärmewende, also dem Heizen mit Erneuerbaren statt mit fossilen Energien. Die am Mittwoch beschlossene Änderung verankert im GEG die sogenannte Heizen-mit-Erneuerbaren-Regelung. Sie soll gewährleisten, dass grundsätzlich ab 1. Januar 2024 nur noch Heizungen neu eingebaut werden, die zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden.
Sind Heizungen, die diese Vorgabe nicht erfüllen, damit ab 1. Januar 2024 verboten?
Nein. Diese Forderung wurde auch nie erhoben. Ziel der Bundesregierung ist es vor allem, Heizungen, die besonders viel CO2 verursachen, schnell zu ersetzen. Öl- und Gasheizungen sollen auch ab dem kommenden Jahr weiter repariert werden dürfen. Bei einem Totalschaden dürfen sogar neue Gas- und Ölkessel eingebaut werden. Innerhalb einer Frist von drei Jahren müssen sie allerdings so umgerüstet oder ergänzt werden, dass sie die 65-Prozent-Vorgabe für Erneuerbare Energien einhalten. Ausnahmen gibt es u.a. für ältere Heizungsbesitzer*innen.
Welche Heizungen dürfen ab 1. Januar 2024 neu eingebaut werden?
Die Bundesregierung legt sich in ihrem Gesetzentwurf auf keinen einzelnen Heizungstyp fest. Das Gesetz sei „bewusst technologieneutral ausgestaltet“. Allein eine Wärmepumpe wird also nicht verpflichtend sein. Möglich sind u.a. Fernwärme, Solarthermie, Brennstoffzellen oder Holzpellet-Heizungen, solange die 65-Prozent-Vorgabe für Erneuerbare Energien eingehalten wird. Allerdings weist die Bundesregierung Eigentümer*innen darauf hin, dass sie bei jedem Heizungswechsel berücksichtigen müssen, dass spätestens bis zum Jahr 2045 die Nutzung von fossilen Energieträgern beendet und danach alle Heizungen vollständig mit Erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.
Welche Förderung gibt es für neue Heizungssysteme?
Noch sind Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien deutlich teurer als Öl- und vor allem Gasheizungen. Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) wies jedoch am Mittwoch darauf hin, dass sich der Betrieb konventioneller Anlagen durch steigende Beschaffungs- sowie CO2-Preise in den kommenden Jahren deutlich verteuern werde. Um Heizungsbesitzer*innen beim Umstieg zu unterstützen, legt die Bundesregierung einen „Klimabonus“ auf. Wer seine fossil betriebene Heizung im selbst genutzten Wohneigentum gegen eine neue klimafreundliche Heizung austauscht, erhält eine Förderung von 30 Prozent des Kaufpreises.
Weitere 20 Prozent Förderung soll es für Eigentümer*innen geben, die Bürgergeld, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten. Auch wer sich für einen Heizungstausch entscheidet, obwohl er nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz nicht dazu verpflichtet ist, soll eine Förderung von 20 Prozent erhalten. Allen Bürger*innen soll darüber hinaus ein zinsgünstiges Kreditprogramm angeboten werden. Für die Förderung ist es egal, welche Heizungsart eingebaut wird.
Woher kommt das Geld für die Förderung?
Das Geld – voraussichtlich mehrere Milliarden Euro – soll aus dem Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung kommen. Dieser wird u.a. aus den Einnahmen aus der CO2-Abgabe gespeist.
Wie geht es nun weiter?
Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts am Mittwoch ist der Bundestag dran. Nach der ersten Lesung wird der Entwurf dort in den Ausschüssen beraten und möglicherweise noch einmal verändert. Der Beschluss des Gesetzes ist vor der parlamentarischen Sommerpause geplant. Der Bundesrat muss dem Gesetz nicht zustimmen.
Dirk Bleicker | vorwärts
ist stellvertretender Chefredakteur des vorwärts. Er betreut den Bereich Parteileben und twittert unter @kai_doering.