Härtere Regeln für Flüchtlinge
Der neue Entwurf von Bundesinnenminister Thomas de Maizière sieht vor, Flüchtlinge bei "Fluchtgefahr" (Absatz 14 des Paragrafen 2 des Aufenthaltgesetzes) zu inhaftieren. Mögliche Gründe für eine Inhaftierung oder Ausweisung seien zum Beispiel falsche Angaben über Identität und Reiseweg sowie die Umgehung von Grenzkontrollen bei der Einreise.
Gleichzeitig ist aber auch geplant, Ausländern die bisher nur geduldet wurden, ein dauerhaftes Bleiberecht zu gewährleisten. Dazu zählen Asylbewerber, die sich gut integriert haben, hier zur Schule gehen oder berufstätig sind.
Kritik seitens der SPD
In der Koalition stößt der Gesetzesentwurf auf Kritik. Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoğuz, sagte gegenüber dem Berliner "Tagesspiegel", dass der Gesetzesentwurf sich "wie eine Wünsch-dir-was-Liste der Unionsfraktion" lese. Bezüglich des Bleiberechts forderte Özoğuz: "Wir wollen Menschen, die seit Jahren bei uns leben, arbeiten, Schulabschlüsse oder Ausbildungen machen ab einem bestimmten Zeitpunkt eine Perspektive geben."
Der ehemalige Regierungssprecher der Bundesregierung unter Kanzler Gerhard Schröder und Vorsitzende von Gesicht Zeigen!, Uwe Karsten Heye, erklärte in einem Kommentar für vorwärts.de, dass das Asyl- und Aufenthaltsrecht Deutschlands Ruf als humanem und sozialem Rechtsstaat schade.
Die Bundesregierung hatte bereits Ende April angesichts steigender Asylbewerberzahlen, schärfere Asylbedingungen für Balkanstaaten beschlossen. Das Kabinett hatte einen Gesetzesentwurf gebilligt, nach welchem Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina als "sichere Herkunftsländer" eingestuft wurden.