Inland

Grünes Licht für mehr Verbraucherorientierung

von Die Redaktion · 22. Mai 2008
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Verbraucherschützer, Politiker und Vertreter von Beförderungsunternehmen debattierten über den derzeitigen Stand der Fahr- und Fluggastrechte, über Defizite bei der Rechtslage und bei der Kundenorientierung sowie über Probleme bei der Umsetzung der Rechte. Ende 2007 hatte das Bundesministerium der Justiz mit Eckpunkten für ein Gesetz zur Verbesserung der Fahrgastrechte ein wichtiges Signal gesetzt. Das Gesetz wird die Entschädigungszahlungen bei Verspätungen und Ausfällen von Zügen im Fern- und Nahverkehr regeln. Das Bahnunternehmen muss dem Kunden bei einer Verspätung ab 60 Minuten 25 Prozent des Fahrpreises erstatten. Bisher mussten sich die Kunden mit freiwilligen Leistungsversprechen begnügen. Verbraucherschützern gehen die Eckpunkte jedoch nicht weit genug, da sie nicht über die Mindeststandards der entsprechenden EU-Verordnung hinausgehen.



Mehr Verbraucherrechte für höhere Akzeptanz


Gerd Billen aus dem Vorstand Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. forderte in seinem Impulsreferat dazu auf, die hohen Spritpreise als Chance für den ÖPNV zu nutzen. Zuwächse könne es aber nur dann geben, wenn die Nutzung vereinfacht, das Angebot verbessert wird und die Verbraucherrechte gestärkt werden. "Wer eine hohe Akzeptanz des ÖPNV haben will, muss die Verbraucher mit entsprechenden Rechten ausstatten". Deshalb forderte er eine Entschädigung schon ab 30 Minuten Verspätung.

Dr. Karl-Friedrich Rausch vom Vorstand Personenverkehr der Deutschen Bahn betonte, wie wichtig die Kundenorientierung bei der Bahn sei. Schon heute existiere eine freiwillige Regelung für Entschädigungen, die fast an die neue EU-Regelung heranreiche. "Die EU-Verordnung gibt uns ausreichend Motivation und Anreiz, besser zu werden. Wirtschaftlich ist sie gerade noch so zu machen."

Reiseketten als Schlüssel zum Erfolg

Vor allem über Reiseketten, also das Reisen mit verschiedenen Verkehrsmitteln, ohne jedes einzeln buchen zu müssen, diskutierten anschließend noch Karl Peter Naumann, der Bundesvorsitzende des Fahrgastverbandes Pro Bahn, Rita Schwarzemühl-Sutter, MdB (SPD), Andreas Sturmowski, der Vorsitzende des Vorstandes der Berliner Verkehrsbetriebe, und Dr. Hubertus Weis aus dem Bundesministerium der Justiz teil.

Reiseketten seien der Schlüssel zum Erfolg des ÖPNV, unterstrich Karl-Friedrich Rausch, "die Bahn lebt von der deutschlandweiten Vernetzung von Nah- und Fernverkehr.

Kontrovers wurde gestritten, als es darum ging, wer nach der neuen Regelung für die Entschädigung aufkommt, wenn die Reisekette aufgrund von Verspätungen unterbrochen wird: beispielsweise für den Fall, dass ein Kunde einen Zug nicht erreicht, weil die Straßenbahn Verspätung hatte. Dies zu klären sei allerdings nicht Aufgabe der Politik, so Hubertus Weis, das müssten die kooperierenden Unternehmen untereinander regeln.

Die Sicht der Verbraucher brachte Karl-Peter Naumann abschließend auf den Punkt: "Viel wichtiger als eine Entschädigung ist, dass der Kunde schnellstmöglich zum Ziel kommt."



Fluggastrechte - keine Zurücknahme des Erreichten


Der zweite Teil der Veranstaltung befasste sich mit den Fluggastrechten. Für die EU-Kommission sprach Jaqueline Miner, die die EU-Kommissarin für Verbraucherschutz, Meglena Kuneva, vertrat. Sie wies darauf hin, dass die EU mit der Fluggastverordnung von 2005 die Verbraucherrechte enorm gestärkt habe. Die Liberalisierung des Flugverkehrs müsse mit hohen Sicherheitsstandards und mehr Verbraucherrechten kombiniert werden.

Prof. Dr. Ronald Schied, Schlichter der Reiseschiedsstelle, warnte jedoch vor der Zurücknahme des Erreichten. Begriffe wie Annullierung, Verspätung oder außenordentlicher Umstand müssten genauer definiert werde. "Annullierungen scheint es beispielsweise bei Fluggesellschaften gar nicht zu geben." Sie teilten stets mit, dass der Flug später erfolgt sei, womit auch kein Anspruch auf Entschädigung bestünde.

Gero Fischer

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