Inland

Gericht stoppt Uber Pop bundesweit

Großer Erfolg für die Taxiwirtschaft: Das Landgericht Frankfurt hat der Fahrervermittlung Uber bis auf weiteres verboten die Vermittlung entgeltlicher Fahrdienste über die App Uber Pop. Das Urteil gilt bundesweit, ist aber noch nicht rechtskräftig.
von Christian Rath · 18. März 2015
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Uber Pop vermittelt über eine Smartphone-App günstige Fahrdienste von privaten Fahrern mit ihren privaten Fahrzeugen. Uber ist derzeit in fünf Städten aktiv: Berlin, Hamburg, Frankfurt, München und Düsseldorf, will aber bundesweit expandieren. Das Taxigewerbe sieht durch Uber sein Geschäft bedroht. Bereits im letzten Sommer klagte die Genossenschaft „Taxi Deutschland", die die gemeinsame App der Taxi-Zentralen anbietet, weil die Uber-Pop-Fahrer keine Genehmigung zur Personenbeförderung haben.

Das Frankfurter Landgericht erließ daraufhin im August eine bundesweit wirksame einstweilige Verfügung. Nach einer mündlichen Verhandlung hob das Landgericht seine Verfügung dann aber im September 2014 wieder auf. Zwar sei das Treiben von Uber illegal, der Antrag von Taxi-Deutschland sei aber nicht eilbedürftig, weil der Antrag auf Eilrechtsschutz nicht sofort gestellt worden war. Taxi Deutschland verzichtete damals auf Rechtsmittel, um möglichst schnell eine Entscheidung in der Hauptsache zu bekommen.

Uber verstößt gegen das Personenbeförderungsgesetz

Auch im eigentlichen Prozess entschied das Landgericht Frankfurt nun zugunsten von Taxi Deutschland. Uber verletze das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, weil das Geschäftsmodell von Uber Pop eine unerlaubte geschäftliche Handlung darstelle. Denn Uber verstoße permanent gegen das Personenbeförderungsgesetz. Danach dürfen Fahrer nur dann ohne Personenbeförderungsschein eingesetzt werden, wenn - wie bei einer Mitfahrzentrale - lediglich die Betriebskosten umgelegt werden. Uber-Fahrer erhielten jedoch ungefähr das Fünffache ihrer Unkosten, hatte Richter Joachim Nickel errechnet, es handele sich also um entgeltliche Fahrdienste.

Uber sei dabei nicht nur Anstifter für die Fahrer, sondern handele als "Täter", so Nickel. Letztlich betreibe Uber das Geschäft und nicht die Fahrer. „Uber macht die Werbung, schließt die Verträge, vermittelt die Fahrer und zieht bei den Kunden das Geld ein", argumentierte der Richter.

Zentrale Frage im Frankfurter Prozess war, ob die gesetzliche Genehmigungspflicht mit höherrangigem Recht vereinbar ist. Uber bestritt dies und berief sich auf die Berufsfreiheit des Grundgesetzes, aber auch auf die Dienstleistungsfreiheit des Europarechts (schließlich habe die in Deutschland tätige Uber-Gesellschaft ihren Sitz in den Niederlanden).

Fahrgäste müssen versichert sein

Richter Nickel sah Eingriffe in diese Rechte als gerechtfertigt an. Der Staat müsse sicherstellen, dass Taxi-Unternehmen in Deutschland Steuern zahlen und die Fahrgäste bei Unfällen versichert sind. Beides sei bei Uber nicht gewährleistet. Die Uber-Anwälte protestierten vehement: „Uber zahlt seine Steuern in den Niederlanden, das darf in der EU keinen Unterschied machen."

Uber muss nun bis auf weiteres die Vermittlung von entgeltlichen Fahrten unterlassen. Bei Verstößen droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro. Das Urteil gilt bundesweit, da die Taxi Deutschland-App bundesweit Taxis vermittelt.

Uber wird zwar Rechtsmittel gegen das Frankfurter Urteil einlegen. Das Urteil ist aber vorläufig vollstreckbar, wenn Taxi Deutschland 400 000 Euro Sicherheit hinterlegt. Das will die Genossenschaft tun. Nächste Instanz ist dann das Oberlandesgericht Frankfurt. Spätestens der Bundesgerichtshof wird das Verfahren dem Europäischen Gerichtshof vorlegen, damit dieser klärt, ob die EU-Dienstleistungsfreiheit verletzt ist.

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Christian Rath

ist rechtspolitischer Korrespondent.

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