Bei Empfängern von staatlichen Transferleistungen (Sozialgeld, Arbeitslosengeld II und Grundsicherung) wird das Kindergeld als Einkommen gerechnet. Aus diesem Grund wird es von den staatlichen
Zahlungen abgezogen. Anders ist das bei Leistungen wie Blindengeld, oder Grundrenten der Kriegsopfer: Diese Zahlungen bilden Ausnahmen und werden bei Transferbeziehern nicht zum Einkommen
gerechnet. Der OV Aachen Ost fordert, dass auch das Kindergeld eine solche Ausnahme wird.
Eine zweite Ungerechtigkeit will der OV ebenfalls ausräumen: Die Tatsache, dass Bezieher von Transferleistungen das Mindest-Elterngeld von 300 Euro nur mehr ein Jahr statt früher zwei Jahre
lang bekommen. Das bedeutet, dass das Elterngeld nach einem Jahr ausläuft und das Kindergeld dann als Einkommen gerechnet wird.
Nach diesem Modell bekommen Menschen die Transferleistungen beziehen im zweiten Jahr weniger Geld für ihre Kinder als andere. Denn grundsätzlich wird Kindergeld nicht dem Einkommen
entsprechend gestaffelt - Großverdiener bekommen gleich viel wie Geringverdiener. Eine "schreiende Ungerechtigkeit", meint der OV Aachen.
Die Aachener halten es für unsozial, dass ausgerechnet jene die an der Armutsgrenze leben, bei Förderungen für Kinder benachteiligt sind. "Diese Gerechtigkeitslücke muss geschlossen werden.
... Wir wollen, dass die entsprechenden Gesetze geändert werden", heißt es im Antrag des OV. Beim nächsten Bundesparteitag wird der Antrag behandelt.
Birgit Güll
Quelle: PM OV Aachen