Gabriel: Wie die Erbschaftsteuer gerechter und ertragreicher wird
Ein leises Schmunzeln kann sich SPD-Chef Sigmar Gabriel nicht verkneifen, als er Montag Vormittag im Willy-Brandt-Haus die Einigung der Koalition auf eine Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer bekannt gibt. Man habe endlich „eine lange Diskussion zwischen CDU und CSU beenden können“, so Gabriel. Wolfgang Schäuble und Horst Seehofer hätten „gemeinsam mit meiner Vermittlung“ ihren Streit beendet.
Gabriel: Erbschaftsteuer wird „sozial gerechter“
Ingesamt werde die Steuer „sozial gerechter ohne die Fortführung von Unternehmen oder Arbeitsplätze zu gefährden“, bilanziert Gabriel. Noch in dieser Woche sollen die Beratungen in den Bundestagsausschüssen beendet werden. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in Bundestag und Bundesrat soll das Gesetz dann rückwirkend zum 1. Juli 2016 in Kraft treten.
Der Vizekanzler betonte, nun sei eine Lösung gefunden worden, die die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zur Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer „voll berücksichtigt“. Er wies daraufhin, dass das Karlsruher Urteil das Ergebnis der letzten Reform der Erbschaftssteuer aus dem Jahr 2008 war, bei der „CDU und CSU weitreichende Ausnahmen und Begünstigungen vor allem für große Unternehmen durchgesetzt“ hatten. „Dies musste nun korrigiert werden.“
Steuergerechtigkeit im Mittelpunkt
Gabriel unterstrich, „für die SPD stand bei den Verhandlungen vor allem das Thema Steuergerechtigkeit im Zentrum“. Die Erbschaftsteuer „leistet einen Beitrag zur Herstellung sozialer Chancengleichheit in Deutschland. Sie ist zudem das zentrale Element, um der zunehmend ungleichen Verteilung der Vermögen in Deutschland zumindest ein Stück weit entgegenzuwirken.“ Deshalb war für die SPD „nicht hinzunehmen, dass reiche Erben steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten ausnutzen. Auch bei Erbschaften muss das Thema Steuergerechtigkeit im Mittelpunkt stehen.“
Der SPD-Chef betonte, die jetzt vorgelegte Reform werde das Aufkommen der Erbschafts- und Schenkungssteuer deutlich steigern. So erfolge die von Karlsruhe geforderte „Beseitigung der übermäßigen Privilegierung von Betriebsvermögen“. Das werde zu Mehreinnahmen von 235 Millionen Euro pro Jahr führen. Der SPD sei es damit gelungen, die Einnahmen um noch einmal 35 Millionen Euro zusätzlich zu erhöhen im Vergleich zum ersten Entwurf von Finanzminister Schäuble.
Ausgesprochen kluge Regelungen
Die Reform stelle sicher, dass „Familienunternehmen nicht über Gebühr belastet werden“. Dafür sei die Grenze von drei auf fünf Arbeitnehmern erhöht worden. Ferner habe man den Zeitraum, in dem Investitionen begünstigt werden, von einem auf zwei Jahre erhöht. „Auch als Wirtschaftsminister finde ich diese beiden Regelungen ausgesprochen klug“, so Gabriel.
Zugleich sei es gelungen, die Verschonung von großen Erben von 116 Millionen Euro auf jetzt 90 Millionen Euro zu senken. „Von besonderer Bedeutung ist die Einführung einer Bedürfnisprüfung, wonach für große Vermögen ab 90 Millionen Euro zwingend eine Prüfung, ob eine Verschonung auch unter Berücksichtigung des vorhandenen Privatvermögens wirklich nötig ist.“ Es gebe die Behauptung, dies sei eine indirekte Vermögenssteuer, so Gabriel. „Wenn es so ist, habe ich jedenfalls nichts dagegen.“
Auch sei eine wirksame Missbrauchregelung gegen so genannte Cash-Gesellschaften durchgesetzt worden, „die in Wahrheit keine Arbeitsplätze vorhalten, sondern lediglich ein Versteck für Geld“ seien.