Für echte Partnerschaft
„Partnerschaftlichkeit ist das, was sich die jungen Paare wünschen“, sagt Manuela Schwesig, Bundesfamilienministerin und selbst Mutter. Sie weiß auch: „In vielen Familien sieht der Alltag anders aus: Arbeitszeit und Familienzeit sind ungleich auf Mann und Frau verteilt.“
Das soll sich ändern: Am heutigen Freitag bringt die Ministerin das Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus in den Bundestag ein.
Länger Elterngeld für Teilzeit-Beschäftigte
Das Gesetz soll Eltern vor allem mehr zeitliche Freiheit geben und mehr Möglichkeiten, ihr Familien- und Arbeitsleben individuell aufeinander abszustimmen. Ein wichtiger Punkt ist die Teilzeitarbeit. Bislang erhält am meisten Elterngeld, wer zeitweise ganz aus dem Beruf aussteigt. „Erwerbstätigkeit lohnt sich nicht“, kritisiert Schwesig. Mit Einführung des Elterngeld Plus können Menschen früher wieder in Teilzeit einsteigen und gleichzeitig – dafür für einen längeren Zeitraum – Elterngeld erhalten. Ohne Einbußen im Vergleich zu denen, die eine kürzere Zeit voll aussteigen.
Anreiz für mehr Gleichberechtigung zwischen den Eltern soll der Partnerschaftsbonus bringen: Wenn Mann und Frau gleichzeitig zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten erhält jeder vier weitere Monate ElterngeldPlus.
Arbeitgeber wird nicht mehr gefragt
Mehr Flexibilität gibt es auch beim Zeitraum, in dem Elternzeit genommen werden kann: Derzeit können höchstens zwölf Monate auf den Zeitraum zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes verlegt werden. Und auch nur dann, wenn der Arbeitgeber zustimmt. „Das wünschen sich Eltern flexibler“, ist Schwesig überzeugt. Viele wollten zum Beispiel mehr Zeit haben, wenn Sohn oder Tochter in die Schule kommen. Deshalb soll künftig gelten, dass bis zu 24 Elternzeit-Monate zwischen dem 3. und 8. Geburtstag genommen werden können – und dass es nicht der Zustimmung des Arbeitgebers bedarf.
Das Gesetz zum ElterngeldPlus soll bei Geburten ab dem 1. Juli 2015 gelten.