Richtlinie schafft gemeinsamen Markt
Die Dienstleistungsbranche habe an dieser erfreulichen Entwicklung einen hohen Anteil. Dies mache eine aktive Dienstleistungspolitik unbedingt nötig. Die vom Europäischen Parlament
verabschiedete EU-Dienstleistungsrichtlinie schaffe endlich einen gemeinsamen Dienstleistungsmarkt. Barrieren für den grenzüberschreitenden Handel werden nun beseitigt. Deutschland kann seine
Dienstleistungsexporte steigern. Darüber hinaus gelingt es nach Meinung des SPD-Politikers mit Hilfe der Richtlinie, Sozial- und Lohndumping zu verhindern.
Herkunftslandprinzip verhindert
Schultz zufolge ist es ein besonderer Erfolg der sozialdemokratischen Europaabgeordneten, das Herkunftslandprinzip, dass gerade von Unternehmerseite befürwortet wurde, verhindert zu werden.
Nach diesem Prinzip sollten Dienstleister im Wesentlichen den Gesetzen ihrer Heimatländer unterworfen werden. Nach der schlussendlich verabschiedeten Richtlinie haben sich jetzt alle
Dienstleistungserbringer den jeweiligen Regelungen des Landes zu unterwerfen, in dem sie ihre Dienste anbieten wollen. Damit wird das von Gewerkschaften befürchtete Sozial- und Lohndumping gerade
aus Osteuropa unterbunden. Ferner kann Deutschland seine eigenen arbeitsrechtlichen Vorschriften aufrechterhalten und für faire Wettbewerbsbedingungen sorgen.
Freizügigkeit
Schultz verwies darauf, dass die Freizügigkeit in Europa trotzdem gewährt wird. Der angestrebte gemeinsame uneingeschränkte Markt für Dienstleistungen wird ermöglicht. Alle EU-Mitgliedsländer
öffnen ihre Märkte für Dienstleister, die in einem anderen Land niedergelassen sind. Die Anmeldung zur Niederlassung, so Schultz, wird zukünftig unbürokratisch auf elektronischem Wege über in jedem
EU-Staat bereitstehende Ansprechpartner garantiert.
Wachstumspotential des Dienstleistungssektors
Insbesondere Deutschland hat hiervon besonderen Nutzen, weil im Dienstleistungsexportsektor bekanntermaßen ein deutliches Wachstumspotential
besteht. Die USA und Großbritannien sind bisher Weltmarktführer im Dienstleistungsexport.
Ausnahmen
Schultz verwies darauf, dass es der Sozialdemokratie gelang, besonders sensible Bereiche, etwa das Gesundheitswesen und Sozialdienste herauszunehmen. Die Bundesregierung hat klargestellt,
dass auch der Arbeitnehmerschutz und die Verbraucherschutzregeln in den einzelnen Mitgliedsstaaten nicht berührt werden.
Nach dem das Europaparlament über die Richtlinie abgestimmt hat, werden die EU-Länder bis 2010 die Richtlinie in nationales Recht umwandeln. Die SPD-Bundestagsfraktion wird nach Worten
Reinhard Schultz´ darauf achten, dass dabei den Interessen der Wirtschaft und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern genauso entsprochen wird, wie es die Richtlinie bestimmt.
Stefan Campen
hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.