Die größte Föderalismusreform in der Geschichte der Bundesrepublik soll Bund
  
und Ländern größere Handlungsspielräume ermöglichen. Der Bundestag wird
  
in Zukunft deutlich gestärkt, da der Bundesrat Gesetze seltener blockieren kann.
  
Die Zahl zustimmungspflichtiger Gesetze soll um 20 Prozent auf rund 40 Prozent
  
sinken. Im Gegenzug bauen die Länder ihre bisherigen Kompetenzen weiter
  
aus. Umstritten sind dabei vor allem die Bereiche Bildung, Umwelt und der
  
Strafrechtsvollzug.
  
Für die Kommunen bedeutet die Reform, dass der Bund ihnen künftig keine
  
Aufgaben und damit Kosten mehr übertragen darf. Das heißt: wer bestellt,
  
bezahlt. Außerdem werden direkte Finanzhilfen vom Bund an die Kommunen
  
unzulässig. Bundesförderprogramme wie das zum Ausbau der
  
Ganztagsschulen wird es also in Zukunft nicht mehr geben.
  
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) lobte den Beschluss als "großen Tag für
  
die bundesstaatliche Ordnung". Nur eine große Koalition hätte die Kraft
  
aufbringen können, diese Entscheidung zu fällen. Die Neuerungen brächten
  
eine klarere Trennung der Verantwortlichkeiten, mehr Bürgernähe und einen
  
schnelleren Entscheidungsprozess mit sich.
  
Weiteren Klärungsbedarf meldete hingegen Mecklenburg-Vorpommerns
  
Ministerpräsident Harald Ringstorff (SPD) an. Nachbesserungsbedarf bestehe
  
beim Umweltrecht und der Bildung. "Eine Entscheidung nach dem Motto "friß
  
oder stirb" ist niemandem zuzumuten", so Ringstorff. Noch deutlicher wurde der
  
Sprecher der Berliner SPD-Landesgruppe Swen Schulz: "Es könnte auch sein,
  
dass wir den Quatsch, den wir haben, noch quätscher machen."
  
Die Ministerpräsidenten warnten davor, das Gesamtpaket nochmals
  
aufzuschnüren. Nordrhein-Westfalens Regierungschef Jürgen Rüttgers (CDU)
  
und Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) waren sich einig,
  
dass der Kompromiss nicht mehr verändert werden dürfe. Kritikern aus der
  
eigenen Partei sagte SPD-Fraktionschef Peter Struck, man solle die Kirche im
  
Dorf lassen.
  
Nun hängt es an der SPD, ob das Gesetz in Kraft treten wird oder nicht. Die
  
Vorlage braucht eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat und ist
  
am Freitag bereits in erster Lesung im Bundestag.
  
Mark Herten
  
Quellen: Financial Times 7. März 2006, Frankfurter Rundschau 7. März 2006,
  
Morgen Post 7. März 2006, Stuttgarter Zeitung 7. März 2006, Süddeutsche
  
Zeitung 7. März 2006, Welt 7. März 2006
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