Das am Mittwoch verabschiedete Konzept der EU-Kommission zum Energie-Binnenmarkt enthält fünf Einzelvorschläge. Im Kern geht es dabei um die Trennung des Betriebs der Strom- und Gasnetze von
den Versorgungs- und Erzeugungstätigkeiten. Die EU-Kommission favorisiert eine eigentumsrechtliche Entflechtung, dass heißt ein Unternehmen, das Strom erzeugt, soll nicht auch noch über das Netz
verfügen. In Deutschland besitzen die großen Stromkonzerne auch die Übertragungsnetze.
Als Alternative schlägt die Kommission einen "unabhängigen Netzbetreiber" vor. Dabei dürften Unternehmen Eigentümer ihrer Netze bleiben, sofern sie den tatsächlichen Betrieb anderen
Unternehmen oder Stellen anvertrauen, die von ihnen völlig unabhängig sind.
Weiterer Bestandteil des Konzepts der EU-Kommission ist die Errichtung einer Agentur für die Zusammenarbeit der einzelstaatlichen Energieregulierungsbehörden. Ein weiterer Vorschlag zielt
darauf ab, die Unabhängigkeit der einzelstaatlichen Regulierungsbehörden in den Mitgliedstaaten zu stärken.
Karsten Wiedemann
www.eu-kommission.de
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