Erbschaftsteuer: Warum das Flatrate-Modell wenig Chancen hat
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Eigentlich hätte bis Ende Juni ein neues Gesetz stehen sollen. Das Bundesverfafassungsgericht hatte im Dezember 2014 das alte Gesetz beanstandet. Es sei verfassungswidrig, dass Unternehmenserben auch dann große Werte steuerfrei erben können, wenn dies gar nicht der Sicherungvon Arbeitsplätzen dient.
Zugeständnisse an Unternehmenserben in der Kritik
Ende Juni hatte die Große Koalition im Bundestag zwar ein neues Gesetz beschlossen. Der Bundesrat lehnte die Regelung jedoch Anfang Juli ab. SPD-, Grün- und Links-regierte Länder kritisierten, dass die CSU übermäßige Zugeständnisse an die Unternehmenserben durchgesetzt hatten.
Der Bundesrat rief daraufhin den Vermittlungsausschuss an. Doch es muss schnell gehen. Das Bundesverfassungsgericht hat im Juli angekündigt, man werde selbst eine Neuregelung treffen, wenn sich keine Einigung von Bundestag und Bundesrat abzeichnet. Bis Ende September wollen die Richter Fortschritte sehen.
Teile der Grünen um Parteichechef Cem Özdemir wollen jetzt über das von der Wissenschaft favorisierte Flatrate-Modell verhandeln. Danach gäbe es gar keine Ausnahmen für Unternehmenserben, aber einheitlich niedrige Steuersätze von etwa 15 Prozent. Dagegen spricht zwar, dass die Grünen dies im bisherigen Verfahren noch nicht gefordert haben und der
Vermittlungsausschuss keine völlig neuen Lösungen beschließen darf.
Flatrate-Modell: Grüne kontra SPD und Linke
Allerdings ist das Flatrate-Modell alles andere als neu. So sprachen sich bei der Anhörung im Bundestag mehrere Sachverständige dafür aus. Wenn die im Bundesrat starken Grünen das Alternativ-Modell wirklich wollen, könnten sie auch ein ganz neues Gesetzgebungsverfahren fordern. Falls sich eine Einigung abzeichnet, würde Karlsruhe durchaus warten. Ein Flatrate-Modell würde aber wohl an SPD und Linken scheitern, die einheitlich niedrige Steuersätze für ein falsches Signal halten.
Eine Einigung bei der Erbschaftsteuer scheint dennoch möglich. Sie dürfte in Richtung des ersten Vorschlags von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) gehen, der später unter Druck der CSU aufgeweicht wurde. Es gäbe also weiter Ausnahmen für Unternehmenserben, nur weniger. Die Erwartung, dass Karlsruhe etwas ganz ähnliches anordnen wird, falls sich die Politik nicht einigt, könnte auch der CSU die Zustimmung erleichtern.