Eine Entbündelung sei der juristisch leichtere Weg als die von der EU vorgeschlagene Abspaltung der Netze, um einen besseren Wettbewerb auf dem Energiemarkt zu erreichen, sagte eine
Sprecherin des Bundeskartellamts in Bonn. Der hohe Beteiligungsbesitz der Energiekonzerne sei eines der größten Hindernisse für mehr Wettbewerb auf den Endkundenmärkten. Die gesetzliche Grundlange
für die Abspaltung der Stadtwerke könnte bei der nächsten Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorgenommen werden - jedoch frühestens 2010.
Bedenken kommen aus dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU), in dem die Interessen der Stadtwerke gebündelt sind. "Ein Zwangsverkauf ist ein schwerer Eingriff in die Eigentumsrechte", sagte
eine Sprecherin. Der Wettbewerb werde zudem durch Engpässe bei der Stromerzeugung behindert, nicht durch den Vertrieb. Sie warnte vor Übernahmen von Stadtwerken durch ausländische Investoren.
Die Energieriesen RWE und EnBW wehrten sich gegen die Pläne der Wettbewerbshüter. Aus ihrer Sicht biete das geltende Kartellrecht bereits hinreichende Instrumente zum Schutz eines
funktionierenden Wettbewerbs. Laut FAZ sind die großen Versorger Eon, RWE, EnBW und Vattenfall an etwa der Hälfte aller deutschen Stadtwerke und Regionalversorger mit wenigstens zehn Prozent
beteiligt.
Quellen: Tagesspiegel, Berliner Zeitung, www.welt.de, www.ftd.de
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