Inland

Ende des Berliner Straßenkampfs

von ohne Autor · 22. April 2008

Die Klägergemeinschaft aus 27 Anliegern, darunter der Axel-Springer-Verlag, hatte argumentiert, mit der Umbenennung würden vor 40 Jahren begangene Straftaten nachträglich gebilligt. Dies sei ein Verstoß gegen das Gebot staatlicher Neutralität. Aus Sicht des OVG zeichnet die Umbenennung jedoch die zeitgeschichtliche Situation nach, auf die Dutschke als einer der Protagonisten der Studentenbewegung wie auch Axel Springer selbst Einfluss genommen hätten. Künftig werden die Gegner von einst in Form von Straßennamen an einer Kreuzung aufeinander treffen.

Bereits im Mai 2007 hatte das Berliner Verwaltungsgericht entschieden, dass die Namensänderung für einen Teil der Kochstraße nicht willkürlich sei und auch keine Grundrechte der Anlieger verletze. Nach der Entscheidung waren die Kläger letztinstanzlich vor das OVG gezogen. Damit sind nun alle Rechtsmittel ausgeschöpft.

Die Umbenennung der Straße geht zurück auf einen Antrag der Zeitung "taz", der von der Linkspartei ins zuständige Bezirksparlament eingebracht worden war. In einem Bürgerbegehren im Januar 2007 hatten sich auch die Einwohner von Friedrichshain-Kreuzberg mehrheitlich für eine Umbenennung ausgesprochen. Nach dem Scheitern der Klage wird die erst kürzlich nach Berlin umgezogene "Bild" künftig in der Rudi-Dutschke-Straße herausgegeben.

AZ OVG 1 N 63.07

Quellen: Berliner Morgenpost, Berliner Tagespiegel, Süddeutsche Zeitung, taz,

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