Ein Zuhause für jeden
Westend61 GmbH
Die SPD hat in der großen Koalition eine umfassende Wohnrauminitiative gestartet. Eine ganze Reihe von Maßnahmen soll so zügig wie möglich umgesetzt werden, um Familien den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern, Mieterinnen und Mieter zu schützen und gegen die massive Kostenexplosion auf dem Mietmarkt vorzugehen. Dazu haben die geschäftsführenden Vorstände der Bundestagsfraktionen von SPD und CDU/CSU kürzlich den Beschluss „Wohnrauminitiative – Für mehr bezahlbare Mieten und Wohneigentum für Familien“ gefasst:
Baukindergeld: ein Weg gegen Altersarmut
„Wir schaffen ein Baukindergeld, damit Familien Wohneigentum erwerben können“, heißt es in dem Beschluss. Das Baukindergeld soll nach den Plänen – beim erstmaligen Erwerb selbst genutzten Wohneigentums – an Familien mit mindestens einem Kind gezahlt werden, deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen 90.000 Euro nicht übersteigt. Pro weiterem Kind erhöht sich dieser Betrag um 15.000 Euro. „Wer Wohneigentum erwirbt und bis zum Rentenalter abbezahlt, hat durch die dann eingesparte Miete eine echte Chance, auch bei geringer Rente ohne staatliche Transferleistungen leben zu können. „Die Wohneigentumsbildung ist damit der sicherste Weg gegen Altersarmut!“, hebt Sören Bartol, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion, ausdrücklich hervor.
Mietpreisbremse: spürbare Verschärfung kommt
„Wir wollen durch Änderungen bei der Mietpreisbremse die Mieterinnen und Mieter dazu befähigen, ihre Rechte gegen den Vermieter auch tatsächlich durchsetzen zu können“, bekräftigt Bartol. Dafür soll eine „gesetzliche Auskunftspflicht zur Offenlegung der Vormiete“ eingeführt werden, wenn sich der Vermieter bei Begründung des Mietverhältnisses auf diese beruft“, wie es in dem Beschluss heißt. Daran knüpft die SPD die Hoffnung, dass Unsicherheiten beseitigt und mehr Mietende von ihrem Rügerecht Gebrauch machen.
Modernisierungsumlage: bald mit neuen Begrenzungen
Um die Menschen vor starken Mietpreissteigerungen nach einer Modernisierung oder Sanierung zu schützen, soll die Umlage von Modernisierungskosten weiter begrenzt werden, von derzeit elf auf zukünftig acht Prozent. Die Regelung soll auf fünf Jahre befristet und dann überprüft werden. Zusätzlich ist eine absolute Obergrenze für Mieterhöhungen, eine Kappungsgrenze, vorgesehen: Danach darf die monatliche Miete nach einer Modernisierung um nicht mehr als drei Euro pro Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren erhöht werden. Das gezielte „Herausmodernisieren“ soll künftig zudem als Ordnungswidrigkeit gelten und Schadensersatzansprüche für die Betroffenen begründen. Für kleine Modernisierungen soll es künftig ein vereinfachtes Mieterhöhungsverfahren geben. „Die Absenkung der Modernisierungsumlage und die Einführung einer Kappungsgrenze sind ein großer sozialdemokratischer Erfolg aus den Koalitionsverhandlungen“, findet Bartol. Das Gesetz sei im Justizministerium bereits in Vorbereitung: „Hier fangen wir an, zu liefern.“
Abschreibung: für bezahlbaren Mietwohnungsneubau
Für den frei finanzierten Wohnungsneubau im bezahlbaren Mietpreissegment soll eine steuerliche Sonderabschreibung eingeführt werden. Sie beträgt – zusätzlich zur linearen Abschreibung von zwei Prozent jährlich – über einen Gesamtzeitraum von vier Jahren fünf weitere Prozentpunkte pro Jahr. „Damit wollen wir auch Privatinvestoren ganz gezielt einen Anreiz für den Mietwohnungsbau im bezahlbaren Preissegment geben. Wenn wir unsere Ziele erreichen wollen, muss sowohl der öffentliche als auch private Mietwohnungsbau angekurbelt werden“, sagt Bartol. Neubauten sollen darunterfallen, aber auch Dachgeschossneubau und Umwidmung von Gewerbeflächen zu Wohnraum. Die Förderung soll indes an Bedingungen geknüpft werden wie die Herstellung zu Wohnzwecken im bezahlbaren Mietsegment. Die notwendigen Gesetze sollen bereits im Sommer dieses Jahres auf den Weg gebracht werden. „Natürlich muss hier noch ausdekliniert werden, was bezahlbar in diesem Zusammenhang bedeutet, erläutert Fraktionsvize Bartol. Aber die Richtung ist klar und trägt eine sozialdemokratische Handschrift.“
Sozialer Wohnungsbau: stärkere finanzielle Förderung
Die soziale Wohnraumförderung wurde im Zuge der Föderalismusreform I von 2007 an in die alleinige Verantwortung der Länder übertragen. Als Ausgleich stehen den Ländern seit Anfang 2007 und bis Ende 2019 Kompensationsmittel aus dem Bundeshaushalt zu. Die Unterversorgung mit bezahlbarem Wohnraum hat sich mittlerweile wieder zu einem gesamtstaatlichen Problem entwickelt. Vor diesem Hintergrund hat der Bund bereits die Kompensationsmittel für die Jahre 2016 bis 2019 auf eine Milliarde Euro erhöht. Für die Jahre 2017/2018 wurde mit dem Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen eine zusätzliche Erhöhung um jeweils 500 Millionen Euro auf nunmehr rund 1,5 Milliarden Euro beschlossen.
Für das Jahr 2019 sind wieder eine Milliarde Euro vorgesehen. Eine rechtlich durchsetzbare Zweckbindung für die soziale Wohnraumförderung besteht für diese Mittel nicht. Einzelne Länder haben Mittel teilweise auch für Zwecke jenseits des Sozialen Wohnungsbaus verwendet. Mit einer Grundgesetzänderung soll auf Betreiben der SPD dem Bund nun wieder ermöglicht werden, die Länder über 2019 hinaus durch zweckgebundene Finanzhilfen in die Lage zu versetzen, den Sozialen Wohnungsbau zu fördern. Der Gesetzentwurf dafür wurde bereits vom federführenden Bundesfinanzminister Olaf Scholz auf den Weg gebracht. Sören Bartol erinnert sich: „.Hier haben wir hart verhandeln müssen, und. ich bin Olaf sehr dankbar, dass er hier schnell gehandelt hat.“
ist Redakteurin beim vorwärts-Verlag und schreibt für die DEMO – Das sozialdemokratische Magazin für Kommunalpolitik.