Inland

Die gesetzliche Quote kommt

von Vera Rosigkeit · 25. März 2014

Deutschland ist weltweit Schlusslicht, wenn es um die Besetzung von Frauen in Führungspositionen geht. Familienministerin Manuela Schwesig und Justizminister Heiko Maas wollen das ändern. In Berlin stellten sie ihre Leitlinien für die Einführung der Quote vor.

„Es muss endlich Schluss sein mit den Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt“, sagt Frauen- und Familienministerin Manuela Schwesig am Dienstag im Haus der Bundespressekonferenz in Berlin. Und Justizkollege Heiko Maas bekräftigt: „Die Zeit der Appelle ist vorbei.“ Die freiwilligen Vereinbarungen der vergangenen Jahre hätten zu keiner wesentlichen Veränderung geführt. So betrug im Jahr 2013 der Anteil von Frauen an Vorständen der 200 größten deutschen Unternehmen gerade einmal 4,4 Prozent, ihr Anteil an Aufsichtsräten lag bei 15,9 Prozent. Schwesig: „Es ist die bittere Wirklichkeit, dass es in Deutschland zu wenige Frauen in Führungspositionen gibt.“

Leere Stühle im Aufsichtsrat

Das soll sich ändern. Ab 2016 werden Aufsichtsräte von voll mitbestimmungspflichtigen und börsennotierten Unternehmen verpflichtet, eine Geschlechterquote von 30 Prozent zu erfüllen. Das betrifft mehr als 100 Unternehmen, in denen Arbeitnehmervertreter an den Entscheidungen beteiligt sind. Und es gilt für beide Seiten, erklärt Maas. Sowohl auf der Arbeitgeberseite als auch auf der Arbeitnehmerseite müssen 30 Prozent der Plätze mit Frauen besetzt werden. Sollte die Quotierung nicht erreicht werden, drohen den Unternehmen leere Stühle. Und weder Arbeitgeberseite noch Arbeitnehmerseite würden eine Machtverschiebung wollen, vermutet Maas. „Schon deshalb werden sie die Quote erfüllen,“ ist er sicher.

Unternehmen, die nur eine dieser Voraussetzungen erfüllen, also entweder börsennotiert oder mitbestimmungspflichtig sind, müssen sich ab 2015 verbindliche Ziele zur Erhöhung des Frauenanteils für den Aufsichtsrat, den Vorstand und die obersten Management-Ebenen setzen. Das betrifft ca. 3500 Unternehmen. Sie dürfen nicht hinter den jetzigen Stand zurückfallen und müssen regelmäßig Bericht erstatten.

Männer müssen Macht an Frauen abgeben

„Was für die private Wirtschaft gilt, muss auch für den Bund gelten“, erklärt Schwesig. Sie kündigt an, die Regeln im Bundesdienst zu verschärfen und dafür das Bundesgleichstellungsgesetz  weiter zu entwickeln. Es würde dann für alle Unternehmen gelten, wo der Bund mit mehr als 50 Prozent beteiligt ist, zum Beispiel bei der Deutschen Bahn AG.

„Männer müssen Macht, Einfluss und Geld an Frauen abgeben“, sagt Schwesig. Deshalb brauche es viel Raum für Diskussionen, erklärt sie auf die Frage, warum die beiden Ministerien heute nur Leitlinien, nicht aber einen Gesetzesentwurf vorlegen. Alle seien aufgerufen, sich zu beteiligen, fügt sie hinzu. „Es soll ein gutes Gesetz werden, das pragmatisch gut umgesetzt werden kann.“ Es gehe nicht mehr um das Ob einer gesetzlichen Frauenquote, sondern nur noch um das Wie.

Maas erklärt, dass auch andere Gesetze wie das Mitbestimmungsgesetz verändert werden müssten. „Wir haben keinen zeitlichen Druck“, sagt er. Dennoch wolle man bis Endes des Jahres das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen haben. „Wir fangen jetzt an, Fakten in ein Gesetz zu gießen“, so Schwesig. „Mehr gibt’s immer, aber das schwierigste ist, erst einmal anzufangen.“

 

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Vera Rosigkeit

hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.

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