Inland

Das erste und das letzte Wort fürs Volk

von Jeannette Oholi · 13. März 2014

Der Verein „Mehr Demokratie“ fordert mehr Mitbestimmung der Bürger auf allen Ebenen. Der Volksbegehrensbericht 2013 zeigt, dass direkter Demokratie viele Hürden im Weg stehen, an denen Volksbegehren immer wieder scheitern.

„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ heißt es im Grundgesetzt. Ralf-Uwe Beck, Bundesvorstandssprecher von „Mehr Demokratie“, klagt, dass dieser Absatz „nicht eingehalten“ werde. Das ist ein Ergebnis des Volksbegehrensberichts 2013, den der Verein am Mittwoch in Berlin vorgestellt hat.

„Mehr Demokratie“ ist eine Nichtregierungsorgansiation, die sich für direkte Demokratie einsetzt. Sie organisiert Kampagnen, berät Bürger und erarbeitet Gesetzesentwürfe zur direkten Demokratie und zum Wahlrecht. Außerdem führen Experten wissenschaftliche Auswertungen, wie den Volksbegehrensbericht, durch. 

Volksbegehrensbericht 2013

Für den Bericht über das vergangene Jahr wurden neun direktdemokratische Verfahren, die per Unterschriftensammlung neu gestartet wurden, und 21 laufende Verfahren gezählt. Bundesweit wurden 2013 drei Volksbegehren durchgeführt und abgeschlossen. Davon war nur das Volksbegehren in Bayern gegen Studiengebühren erfolgreich, die anderen beiden Volksbegehren in Brandenburg und Berlin scheiterten an der Zahl der Unterschriften beziehungsweise an der Zahl der Zustimmungen.

In 44 Prozent der Verfahren ging es um ein Thema aus dem Bildungsbereich. In allen Fällen ging es dabei um die Frage der acht- oder neunjährigen Gymnasialzeit.

Viele Verfahren scheitern

Viele Verfahren der direkten Demokratie scheitern weiter an den hohen Hürden. „Einige Volksbegehren bleiben in der Unterschriftensammlung stecken“, beklagt Ralf-Uwe Beck. In allen Bundesländern müssen die Initiatoren eine festegelegte Anzahl an Unterschriften Wahlberechtigter vorlegen. Oft sei diese Vorgabe zu hoch und damit unerreichbar.

Laut Volksbegehrensbericht erschweren neben den Unterschriftenhürden auch kurze Sammelfristen und Themenausschlüsse den Erfolg eines Volksbegehrens. Oft ist es nur möglich, die Unterschrift in ausgewiesenen Orten wir Rathäusern oder Ämtern einzutragen – eine weitere Hürde. Aus diesem Grund fordert Beck: „Unterschriftensammlung muss frei sein.“

Er bedauert, dass es in einigen Bundesländern noch nie ein „von unten“ organisiertes Volksbegehren gegeben habe. Kein Verfahren in den letzten zehn Jahren in Sachsen, Saarland, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg habe es zum Volksbegehren geschafft.

Ankündigung von Reformen

Beck macht deutlich, dass Reformen der gesetzlichen Grundlagen dazu beitragen können, die Anzahl und Häufigkeit von Volksbegehren zu steigern. Am Beispiel von Berlin zeigt sich im Bericht, dass im Zeitraum von 1946 bis 2013 im Schnitt alle fünf Jahre ein Volksbegehren stattfand. In den letzten zehn Jahren (2004 bis 2013) fand durchschnittlich alle 1,3 Jahre ein Volksbegehren statt, was mit durchgeführten Reformen wie der Absenkung der erforderlichen Zahl an Unterschriften zusammenhängt.

Auch andere Bundesländer wie Bremen, das Saarland, Baden-Württemberg und Hessen haben mittlerweile Reformen angekündigt. In Baden-Württemberg ist beispielsweise geplant, die erforderliche Zahl an Unterschriften zu senken und die Möglichkeit der freien Unterschriftensammlung zu schaffen.

Gesetzliche Reformen der direkten Demokratie seien jedoch nicht nur auf Kommunal- und Landesebene nötig. Ralf-Uwe Beck spricht sich für eine Änderungen des Grundgesetzes aus, damit in Zukunft Volksbegehren auch auf Bundesebene möglich seien. „Direkte Demokratie fehlt auf der Bundesebene“, kritisiert Beck. Die Möglichkeit von Volksbegehren solle auf allen Ebenen gegeben sein, denn nur so könne das „Volk das erste und das letzte Wort haben“.

Der Volksbegehrensbericht 2013 steht auf der Homepage von „Mehr Demokratie“ als PDF zum Download zur Verfügung.

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