Bundestag beschließt Urheberrecht: Uploadfilter mit Bagatellgrenze
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„Ohne den Druck der Straße hätte dieses Gesetz anders ausgesehen", sagte Jens Zimmermann, digitalpolitischer Sprecher der SPD, kurz bevor der Bundestag an diesem Donnerstag das novellierte Urheberrecht beschloss. Er spielte damit auf die Massendemonstrationen an, mit denen Schüler*innen vor zwei Jahre gegen die geplanten Uploadfilter für Youtube protestierten.
Gesetz tritt am 7. Juni in Kraft
Damals hatte die EU eine Richtlinie für das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt beschlossen. Nun hat der Bundestag die EU-Vorgaben – mit großen einfallsreichen Abweichungen – in deutsches Recht umgesetzt. Am 7. Juni wird das Gesetz in Kraft treten. Anlass der Neuregelung waren die Beschwerden von Musik- und Filmwirtschaft, dass Youtube und ähnliche Plattformen mit den hochgeladenen Inhalten viel Werbegeld verdienen, davon aber zuwenig an die Kreativindustrie abgeben – obwohl diese doch die eigentliche Leistung erbringt.
Nach der Novelle gilt Youtube nicht mehr als neutrale Plattform, sondern als Diensteanbieter, der auch für die Einhaltung des Urheberrechts verantwortlich ist. Grundsätzlich muss Youtube deshalb Lizenzverträge abschließen. Die Musikwirtschaft hat daran auch grundsätzlich Interesse, weil man Musik immer wieder hören will. Die Filmwirtschaft setzt eher auf exklusive Verwertung im Kino oder per Streaming.
Lambrecht setzt Bagatellgrenze durch
Schon bisher setzt Youtube Upload-Filter ein, um das Hochladen nicht-lizensierter Inhalte zu verhindern. Künftig ist Youtube sogar dazu verpflichtet. Die Jugendproteste befürchteten, dass damit auch ein Ende des freien Internets komme. Diese Netzkultur lebt nicht zuletzt davon, dass so genannte Memes, lustige Bilder oder Filmchen, sich viral verbreiten und immer wieder neu verändert werden.
Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) versuchte daher, einen Kompromiss zwischen den Interessen der Kreativwirtschaft und der Netzgemeinde. Zum einen schlug sie eine „Bagatellgrenze“ vor: Die Upload-Filter dürfen nicht anspringen, wenn ein nicht-lizensierter Inhalt nur 15 Sekunden oder 160 Zeichen umfasst. Außerdem sollen „mutmaßlich erlaubte Inhalte“ nicht blockiert werden, selbst wenn sie nicht-lizensiertes Material enthalten. Gemeint sind Zitate, Parodien und Memes, die im Gesetz „Pastiches“ genannt werden. Damit der Filter dies erkennt, können die Nutzer*innen solche Inhalte „pre-flaggen“, also kennzeichnen. Youtube muss für solche Inhalte aber an die Rechteinhaber*innen bezahlen, weil sie ja zur Attraktivität der Plattform beitragen.
Diesmal gab es keine Schülerdemos mehr. Vielmehr protestierte jetzt die Musikwirtschaft und kritisierte vor allem die Bagatellgrenze von 15 Sekunden. Sie sprach von „Teil-Enteignung“ und einer Gefährdung des Kulturbetriebs. „Musik ist niemals Bagatelle“, formulierte ein Musikmanager. Und 1.322 Künstler von Campino bis Helene Fischer schrieben einen offenen Brief an den Bundestag. Doch die Bagatellgrenze blieb.
Schutz von Live-Events
Mehr Erfolg hatte die Film- und Fernseh-Branche. In konkreten Fällen muss Youtube auf Wunsch der Rechteinhaber das Preflagging bis zum Ende der Erstausstrahlung eines Angebots ignorieren. So sollen Live-Events im Pay-TV, etwa Fußball-Spiele, davor geschützt werden, dass parallel bereits die Tore auf Youtube als Meme zu sehen sind. Auch Ausschnitte aus Filmen und Serien sollen vor der deutschen Erstaustrahlung nicht bei Youtube zitiert werden können.
Die Opposition im Bundestag warf der Bundesregierung immer wieder „Wortbruch“ vor, weil es nun doch Upload-Filter gebe. Schließlich hätten CDU/CSU und SPD dies im Koalitionsvertrag noch ausgeschlossen. Der CDU-Abgeordnete Tankred Schipanski sprach dagegen von einer „filterarmen Umsetzung“ der EU-Richtline. Die „Alltagskommunikation“ mit Memes bleibe möglich, die Netzkultur sei gesichert.
Am Ende bekam die größte Urheberrechtsreform der letzten zwei Jahrzehnte nur die Stimmen der Koalition. Die Grünen enthielten sich. AfD, FDP und Linke stimmten dagegen. Die FDP begründete dies ausdrücklich damit, dass sie den „nationalen Alleingang“ Deutschlands ablehne.