Inland

Bundesgerichtshof hob Stuttgarter Hakenkreuzurteil auf/"Lexikon der antisemitischen Klischees" erschienen

von Norbert Seeger · 16. März 2007
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Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am 15. März 2007 eine Entscheidung des Stuttgarter Landgerichts vom September 2006 revidiert, das einen Versandhändler von Anti-NS-Symbolen wegen des Vertriebs angeblich verfassungswidriger Kennzeichen zu einer Strafe von 3 600 Euro verurteilt hatte. In seiner Entscheidung stellte der BGH klar, dass die Verwendung von Symbolen nicht strafbar ist, die "in offenkundiger und eindeutiger Weise" klarmachen, dass es sich nicht um Zustimmung, sondern um Ablehnung des Nationalsozialismus handelt.

Die Stuttgarter Richter hatten damit argumentiert, dass auch das Tragen von durchgestrichenen Hakenkreuzen rechtswidrig sei, da der Besitz und die öffentliche Zurschaustellung von Symbolen des Nationalsozialismus unter Strafe gestellt seien. Die Karlsruher Richter hingegen waren der Auffassung, dass der Straftatbestand, der das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unter Strafe stellt, einschränkend ausgelegt werden müsse. Dies gebiete auch die Meinungsfreiheit, die den Protest gegen nationalsozialistische Betrebungen schütze. Gleichzeitig hob der BGH hervor, dass die antinationalsozialistische Haltung für jeden sofort erkennbar sein müsse, da sonst die Gefahr bestehe, dass die Vorschrift von Rechtsextremisten missbraucht würde. Gleichzeitig wurde das Stuttgarter Landgericht dazu verdonnert, den durch Durchsuchung und Beschlagnahmung geschädigten Versandhändler zu entschädigen.

Quellen: FR, FAZ, taz, Berliner Zeitung, 16. März 2007

Passend zum Thema erschien am 15. März auch das "Lexikon der antisemitischen Klischees". Der Autor Peter Waldbauer dokumentiert die häufigsten Vorurteile der jüdischen Geschichte und zeigt die historischen Gründe und Umstände ihrer Entstehung auf.

Peter Waldbauer: Lexikon der antisemitischen Klischees, Mankau-Verlag, Murnau am Staffelsee, 2007, 12,95 Euro. ISBN: 978-3-938396-07-0

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