Inland

Braucht Deutschland Kampfdrohnen?

von Rolf Mützenich · 30. Juli 2013

Der Einsatz sogenannter „Kampfdrohnen“ hat in den letzten Jahren international deutlich zugenommen. Ihre  Befürworter sprechen von einer „idealen Waffe“, Kritiker hingegen wenden ein, dass Drohnen die Hemmschwelle beim Töten senken und völkerrechtlich wie moralisch bedenklich sind.

Die Bundeswehr verfügt bereits seit den 1980er Jahren über taktische Aufklärungsdrohnen. Im Sommer 2012 hat Verteidigungsminister De Maizière klargestellt, dass auch die Bundesregierung bewaffnete Drohnen beschaffen möchte. Diese sind für ihre Befürworter die „ideale Waffe“. Sie schützen Soldaten, sind präzise und kostengünstig. Kritiker hingegen wenden ein, dass Drohnen die Hemmschwelle beim Töten senken, völkerrechtlich wie moralisch bedenklich sind und aufgrund zunehmender Autonomie einen ersten Schritt zum entmenschlichten Töten darstellen.

Union plant Kampfdrohnen für die Bundeswehr

Fest steht, dass der weltweite Run auf modernste Kampfdrohnen schon begonnen hat. Die fehlgeschlagene Beschaffung der Euro-Hawk Drohnen darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die schwarz-gelbe Regierung im Falle eines Wahlsieges plant, die Bundeswehr mit Kampfdrohnen auszustatten.

Auch die SPD möchte den optimalen Schutz für unsere Soldaten. Gleichwohl gibt es eine Reihe von Argumenten, die beachtet werden müssen. Deshalb brauchen wir eine sorgfältige und gesellschaftlich breite Debatte bevor ein Waffensystem angeschafft wird, das weit reichende Auswirkungen auf den Einsatz militärischer Gewalt hat. Der Einsatz bewaffneter Drohnen verwischt den Unterschied zwischen Krieg und Frieden und droht, die Hemmschwelle zur Anwendung militärischer Gewalt zu senken.

Bislang ist nur von den USA, Großbritannien und Israel bekannt, dass sie bewaffnete Drohnen eingesetzt haben. Vor allem die Drohnen-Einsätze der USA in Afghanistan, Pakistan und im Jemen haben die Debatte über extraterritoriale Tötungen angestoßen. Das mehr oder weniger „gezielte Töten“, nicht nur, vor allem aber durch Drohnen, ist unter Obama zu einer institutionalisierten Praxis geworden, die eine gewisse Eigendynamik gewonnen hat. Zudem zeigt sich, dass die meisten Drohneneinsätze schon heute außerhalb formal erklärter Kriege geführt werden, auch in Staaten, mit denen die USA sich nicht im Krieg befinden, wie etwa Pakistan, Iran, Libanon und Jemen. Die Vereinigten Staaten agieren also de facto in einem rechtsfreien Raum, in einer normativen Grauzone.

SPD gegen Einsatz autonomer Angriffswaffen

Unbestritten ist, dass Drohnenangriffe außerhalb bewaffneter Konflikte völkerrechtswidrig sind. Zudem besteht die Gefahr, dass auch andere Staaten eine ähnliche Praxis betreiben und sie wie die USA mit politisch opportunen, fragwürdigen völkerrechtlichen Positionen legitimieren. Es bedarf keiner seherischen Gaben um zu prognostizieren, dass Drohneneinsätze in Zukunft zunehmen werden, weil ihre Vorteile (überragende technischen Fähigkeiten sowie die Vermeidung eigener Gefallener) die Nachteile in den Augen vieler Staaten überwiegen. Diese Entwicklung ist jedoch regellos und wenig transparent.

All dies zeigt: Wir brauchen eine breite, grundsätzliche öffentliche Diskussion, in der die ethischen, völkerrechtlichen und rüstungskontrollpolitischen Fragen des Einsatzes von Kampfdrohnen diskutiert werden.  Mit ihrer „Großen Anfrage“ an die Bundesregierung hat die SPD bereits vor Monaten diese dringend notwendige Debatte in Gang gesetzt, um zu verhindern, dass falsche, voreilige und gefährliche Weichenstellungen getroffen werden.

Die Sozialdemokratie ist der Ansicht, dass Entwicklung und Einsatz autonomer Angriffswaffen verboten werden müssen. Deutschland sollte sich präventiv für ein internationales Abkommen zur Ächtung solcher Systeme einsetzen. Maschinen dürfen niemals über den Einsatz von Gewalt gegen Menschen entscheiden. Wenn sich Deutschland am Ende doch für den Erwerb bewaffneter Drohnen entscheiden sollte, dann müssen jedoch strikte, völkerrechtskonforme Einsatzrichtlinien formuliert werden.

Nein zu völkerrechtswidriger US-Einsatzpraxis von Drohnen  

Die parlamentarische Kontrolle durch den Bundestag muss gewährleistet und der Einsatz von Kampfdrohnen begrenzt, transparent und überprüfbar sein. Darüber hinaus sollte die Bundesregierung eindeutig gegen die teils völkerrechtswidrige US-Einsatzpraxis von Drohnen Stellung beziehen. „Gezieltes Töten“ durch Kampfdrohnen in Ländern, mit denen man sich nicht im Krieg befindet, verstößt gegen die UN-Charta und untergräbt die internationale Rechtsordnung. 

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten setzen uns deshalb für eine völkerrechtliche Ächtung derartiger Waffensysteme ein. Denn: Wenn die weltweite Aufrüstung von Kampfdrohnen erst einmal im vollen Gange ist, ist es zu spät. Es stimmt in diesem Zusammenhang hoffnungsvoll, dass die internationale Gemeinschaft immerhin bei Landminen und Streumunition auch entsprechende Verbotskonventionen beschlossen hat.

Sollte es für eine Ächtung aber keine realistischen Mehrheiten geben, muss zumindest sichergestellt sein, dass der Einsatz deutscher Drohnen im Rahmen des allgemeinen Völkerrechts, der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts erfolgt. Schon aus Gründen der Rechtssicherheit sollte die Bundesregierung endlich deutlich machen, wo sie die Grenzen zieht. Denn: Ob das Völkerrecht befolgt wird, ist keine rechtliche, sondern eine politische Frage, die sich unabhängig von der eingesetzten Technologie stellt. 

Autor*in
Rolf Mützenich
Rolf Mützenich

ist Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion.

0 Kommentare
Noch keine Kommentare