Brauchen wir eine Obergrenze fürs Bargeld?
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Pro: Eine Bargeldobergrenze legt Gelwäschern und Terroristen das Handwerk
Jens Zimmermann
Geldwäsche ist ein großes Problem. Mafia, Drogenhändler und Terroristen waschen in Deutschland jährlich 100 Milliarden Euro. Weniger als ein Prozent davon wird durch die zuständigen Behörden eingezogen. Zoll und Polizei bestätigen: Bargeld ist besonders anfällig für Geldwäsche. Ein wirksames Mittel zur Bekämpfung ist die Einführung einer Obergrenze, um Geldwäschern den Geldhahn abzudrehen.
Bargeld wird erhalten bleiben. Dafür wird auch die SPD-Fraktion einstehen. Richtig ist: Wir wollen eine Bargeld-Obergrenze. Falsch ist: Bargeld aus dem Alltag der Verbraucherinnen und Verbraucher zu verbannen. Das will niemand. Eine Obergrenze ist kein Bargeldverbot, auch nicht der erste Schritt dahin. Nach Zahlen der Bundesbank haben die Bundesbürger durchschnittlich 103 Euro an Bargeld im Geldbeutel. Und schon ab einem Betrag von 50 Euro wird öfter mit Karte als mit Bargeld bezahlt. Eine Grenze ab 5.000 Euro erlaubt also weiterhin alle alltäglichen Geschäfte. Ebenso sind der Besitz und das Sparen von mehr als 5.000 Euro Bargeld nach wie vor möglich.
Deutschland darf nicht das Paradies für Geldwäscher sein
Mittlerweile gibt es die Obergrenze in zwölf EU-Ländern. Dort haben sich Verbraucher und Handel problemlos darauf eingestellt. Doch immer mehr Kriminelle waschen ihr Bargeld nun in der Bundesrepublik. Dagegen muss man entschieden vorgehen: Deutschland darf nicht das Paradies für Geldwäscher sein. Eine europäische Lösung sollte hier das Ziel sein. Deshalb ist es zu begrüßen, dass die EU-Kommission die Einführung einer EU-weiten Bargeldobergrenze von 5.000 Euro prüft.
Für eine wirksame Bekämpfung der Geldwäsche braucht es eine Gesamtstrategie. Die Finanzpolitiker der SPD-Fraktion haben in Ihrem Entwurf für ein Positionspapier deshalb ein ganzes Bündel an Maßnahmen formuliert: Wir fordern für die zuständigen Ermittlungs- und Aufsichtsbehörden mehr Personal und Geld sowie die Einführung eines bundesweiten Immobilienregisters. Außerdem sollten bundesweit einheitliche Lehrgänge für die Geldwäschebeauftragten der Aufsichtsbehörden in den Ländern eingeführt werden.
Eine Bargeldobergrenze bei 5.000 Euro wird nur zu geringen Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger führen. Geldwäschern aber macht sie das Leben zukünftig sehr viel schwerer.
Contra: Wir brauchen keine Bargeld-Obergrenze, denn nur Bares ist Wahres
Stefan Genth
Egal ob mit der Abschaffung von Ein- oder Zwei-Cent-Münzen oder der Einführung einer Obergrenze bei Bargeldzahlungen – in den vergangenen Wochen diskutieren Politik, Medien und Banken über die Zukunft des Bargelds. Dabei wird deutlich, dass einige dem Cash ein schnelles Ende wünschen. Doch all das Gerede über den Tod des Bargelds vergisst das Wichtigste: Die meisten Deutschen wollen gar nicht darauf verzichten.
Nur Bares ist Wahres – das sieht eine Mehrheit der Kunden im Handel nach wie vor so. Und für den Einzelhandel ist am Ende immer die Kundenmeinung maßgeblich. Und die ist eindeutig: So fänden es nach einer Bankenumfrage knapp sechs von zehn Bundesbürgern nicht gut, wenn größere Beträge – „etwa ab 1000 Euro“ – nur noch mit Karte bezahlt werden könnten. Und aktuelle Zahlen machen deutlich, dass im Handel noch immer mehr als 50 Prozent des Umsatzes über Bargeld gemacht werden.
Es gibt bereits ausreichende Regeln, um Geldwäsche zu bekämpfen
Der Handel vertritt in dieser Debatte die Interessen seiner Kunden. Deshalb sehen wir die Pläne für eine Obergrenze bei Barzahlungen eher kritisch. Denn das wäre ein negatives Signal auf die Verwendung von Bargeld. Davon abgesehen ist auch fraglich, was eine solche Obergrenze wirklich bringen würde. Denn schon heute bestehen Sorgfaltspflichten, die der Händler bei hohen Barzahlungen berücksichtigen muss.
Diese werden ohnehin in Kürze von der vierten Geldwäscherichtlinie nochmals verschärft. Es gibt also bereits ausreichende Regeln, um wirksam gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorzugehen. Im Übrigen liegen bis heute keine Studien vor, die nachweisen, dass im Konsum- und Verbrauchsgüterbereich tatsächlich organisierte Kriminalität oder Terrorismusfinanzierung in erheblichem Ausmaß stattfindet.